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Dauerpflege - was Sie beim Abschluss eines Grabpflegevertrages beachten sollten

Inhaltsverzeichnis

Grabstätten sind Orte der Erinnerung.
Grabstätten sind Orte der Erinnerung.
Nicht jeder kann sich ständig um die Grabpflege eines Angehörigen kümmern. Wenn Sie die Dauerpflege an einen Gärtner delegieren möchten, achten Sie darauf, wie Sie den Grabpflegevertrag gestalten.

Die sittliche Pflicht gebietet es, das Grab eines nahen Angehörigen zu pflegen. Nicht jeder ist dazu in der Lage, sei es aus zeitlichen, örtlichen oder körperlichen Gründen. Vor allem Gärtnereien erkennen die Grabpflege zunehmend als Marktlücke und bieten die Dauerpflege an.

Aber auch dann, wenn Sie selbst keine Angehörigen haben, möchten Sie vielleicht sicherstellen, dass Ihr Grab nach Ihrem Ableben ordentlich gepflegt wird.

Dauerpflege ist Vertrauenssache

  • Ein Grabvertrag ist ein Dienstleistungsvertrag, in dem sich ein Dienstleister, meist ist es eine Gärtnerei oder ein Bestattungsunternehmen, verpflichtet, ein bestimmtes Grab in einer zu vereinbarenden Art und Weise zu pflegen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie einen Dienstleister auswählen, von dem Sie ausgehen können, dass er sich als zuverlässig erweisen wird. Schauen Sie sich gegebenenfalls gepflegte Grabstätten auf dem Friedhof an und erkundigen Sie sich, wer die Dauerpflege vornimmt.
  • Möchten Sie die Dauerpflege Ihrer eigenen Grabstätte sicherstellen, können Sie den dafür notwendigen Geldbetrag treuhänderisch einem Dienstleister zur Verfügung stellen oder eine Person Ihres Vertrauens beauftragen, den Betrag nach Ihrem Ableben zu verwalten und gegen Rechnungsvorlage an den Dienstleister auszubezahlen.

Diese Details sollten Sie regeln

  • Bestimmen Sie, welches finanzielle Volumen die Dauerpflege aus Ihrer Sicht haben soll. Ihr Geldbeutel bestimmt die Qualität. Sprechen Sie an, inwieweit der Preis für wie lange stabil bleibt und ob der Dienstleister irgendwann mehr verlangen oder seine Dienstleistung den eventuell steigenden Material- und Lohnkosten anpassen darf.
  • Vereinbaren Sie, in welcher Weise das Grab gepflegt werden soll. Dabei kommt es darauf an, ob das Grab mit einer Grabplatte bedeckt ist, die wenig Arbeit verursacht oder ob es nur mit Erde bedeckt ist, die regelmäßig mit Blumen und anderen Gewächsen bepflanzt werden muss.
  • Definieren Sie die Dauerpflege möglichst so, dass dem Dienstleister genau vorgegeben wird, wie das Grab aussehen soll. Wünschen Sie eine bestimmte Bepflanzung, beschreiben Sie diese.
  • Klären Sie, wie oft sich der Dienstleister zum Friedhof begeben und das Grab begutachten und gegebenenfalls in Ordnung halten muss. Unterscheiden Sie die Jahreszeiten vor allem nach Winter/Herbst und Frühjahr/Sommer. Im Sommer müssen Pflanzen häufiger gegossen werden.
  • Klären Sie, wie das Grab an bestimmten Feiertagen (Totensonntag, Volkstrauertag, Geburtstag und Todestag des Verstorbenen) aussehen soll

Alles hat einmal ein Ende

  • Vereinbaren Sie gegebenenfalls ein ordentliches Kündigungsrecht, sodass Sie die Dauerpflege bei Nichtgefallen beispielsweise mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende immer kündigen können.
  • Behalten Sie sich möglichst ein Weisungsrecht vor, sodass Sie den Dienstleister anweisen können, im Rahmen des vorgegebenen Budgets eine bestimmte Bepflanzung des Grabes oder Bestückung der Grabplatte vorzunehmen.
  • Legen Sie einen Zeitraum fest, an dem die Dauerpflege beginnt und wann sie endet.
  • Kontrollieren Sie nach Möglichkeit regelmäßig den Zustand der Grabstätte oder beauftragen Sie eine dafür geeignete Person Ihres Vertrauens.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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