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Dauerauftrag bei der Sparkasse einrichten - so geht's

Inhaltsverzeichnis

Hausmieten könnten per Dauerauftrag bezahlt werden.
Hausmieten könnten per Dauerauftrag bezahlt werden.
Ein Dauerauftrag anzulegen ist sinnvoll, wenn jeden Monat zur gleichen Zeit der gleiche Betrag von Ihrem Konto bei der Sparkasse überwiesen werden muss. Den Auftrag können Sie persönlich in der Filiale oder online machen.

Was ist ein Dauerauftrag?

Mit einem Dauerauftrag können Sie Ihrer Sparkasse den Auftrag erteilen, dass diese regelmäßig wiederkehrende Zahlungen automatisch von Ihrem Konto abbucht. Hierbei muss es sich lediglich um Zahlungen handeln, die am gleichen Tag fällig werden.

Ebenfalls muss es sich immer um den gleichen Betrag handeln. Aus diesem Grund eignet sich ein Dauerauftrag hervorragend dazu, um zum Beispiel die Wohnungsmiete zu bezahlen.

Dauerauftrag im Online-Banking der Sparkasse anlegen

Wenn Sie beim Online-Banking der Sparkasse angemeldet sind, dann können Sie bequem von zuhause aus einen Dauerauftrag anlegen.

  1. Loggen Sie sich beim Online-Banking ein.
  2. Wählen Sie das Konto, für das Sie den Dauerauftrag einrichten wollen.
  3. Klicken Sie dann auf das Kalender-Symbol.
  4. Alle vorliegenden Daueraufträge zu diesem Sparkassen-Konto werden angezeigt. In der linken oberen Ecke wählen Sie das “+”-Symbol.
  5. Die Pflichtfelder mit Name und IBAN des Begünstigten, Betrag, Datum der Ausführung und Rhythmus der Ausführung müssen Sie ausfüllen.
  6. Klicken Sie auf “Weiter”.
  7. Überprüfen Sie die Angaben und geben Sie den Dauerauftrag mit Ihrer TAN frei.
  8. Mit “Senden” ist Ihr Dauerauftrag eingerichtet.

Am Schalter der örtlichen Sparkasse einen Dauerauftrag beauftragen

Wenn Sie nicht beim Online-Banking angemeldet sind, dann können Sie den Dauerauftrag nur am Schalter der örtlichen Sparkasse in Auftrag geben.

Gehen Sie zu den regulären Schalteröffnungszeiten zur Sparkasse und bringen Sie hierzu alle wichtigen Daten mit: Empfängername, Bankverbindung des Empfängers, monatlich zu zahlenden Betrag und Verwendungszweck. Bei diesem Besuch werden Sie gefragt, an welchem Tag des Monats der Dauerauftrag immer ausgeführt werden soll. Theoretisch kommen alle Tage infrage, am häufigsten werden jedoch der 1., der 15. oder der 30. gewählt. Ebenfalls müssen Sie dem Sachbearbeiter angeben, wie lange der Dauerauftrag laufen soll.

helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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