Wer mit seinem Smartphone nicht nur telefoniert, sondern auch im Internet surft oder Informationen von anderen Anbietern herunterlädt, wird auf seiner Rechnung schnell den Posten „Daten volumentaxiert“ vorfinden. Sie können dann überprüfen, ob die anfallenden Kosten korrekt berechnet sind oder ein Fehler vorliegt. Oft liegen keine Fehler vor, sondern die Kunden wissen nicht, dass Sie nur ein begrenztes Volumen als Flatrate nutzen können und darüber hinaus Kosten tragen müssen. Verschaffen Sie sich Gewissheit.
Wie Kosten für volumentaxierte Daten entstehen
- Finden Sie auf Ihrer letzten Handyrechnung den Kostenposten „Daten volumentaxiert“, so sind Kosten für die Verbindungen angefallen. Diese entstehen immer dann, wenn Sie mit Ihrem Smartphone im Internet surfen.
- Surfen Sie über WAP, XHTML oder mobiles Internet, so werden Informationen bzw. Dateien übertragen. Dies nennt man volumentaxierte Daten.
- Sie müssen lediglich dann keine Kosten für diese Internetnutzung entrichten, wenn Sie eine unbegrenzte Internetflatrate vereinbart haben. Haben Sie hingegen eine nach dem Volumen begrenzte Flatrate, so fallen beim Überschreiten Kosten an.
- Diese Kosten entstehen auch schon, wenn Sie lediglich Ihre E-Mails abrufen.
So prüfen Sie die Rechnungsposten in Ihrem Mobilfunkvertrag nach
- Wer eine Handyrechnung erhält, die höher ist als gewöhnlich, sollte zuerst die einzelnen Rechnungsposten überprüfen.
- Beantragen Sie die Einzelauflistung der gewählten Rufnummern bei Ihrem Mobilfunkanbieter. So können Sie genau nachvollziehen, wann Sie ins eigene Netz oder in fremde Netze telefoniert haben und wie lange diese Anrufe gingen.
- Überprüfen Sie dann die Kosten, die für Übertragungen angefallen sind.
- Der Rechnungsposten „Daten volumentaxiert“, weist Sie darauf hin, dass Sie im Internet waren und Daten transferiert haben.
- Können Sie einzelne Rechnungsposten nicht nachvollziehen, so wenden Sie sich unverzüglich an Ihren Mobilfunkanbieter. Sie sollten dies zuerst telefonisch tun. Oftmals liegen nur Missverständnisse vor, die sich schnell aus der Welt schaffen lassen.
- Kann man Ihnen jedoch nicht telefonisch weiterhelfen, so monieren Sie die Rechnung schriftlich beim Mobilfunkanbieter. Sie erhalten dann eine Stellungnahme.
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