Alle Kategorien
Suche

Das Party-Veranstalten als Gewerbe betreiben - so wird ein Schuh draus

Inhaltsverzeichnis

Das Veranstalten einer Party auf nicht privater Ebene kann schwer verdientes Geld bedeuten.
Das Veranstalten einer Party auf nicht privater Ebene kann schwer verdientes Geld bedeuten. © Gerd_Altmann_Shapes_AllSilhouettes.com / Pixelio
Manches sieht aus der Ferne betrachtet und ohne über Einzelheiten informiert zu sein so einfach aus. So sollten Sie, wenn Sie in Erwägung ziehen, ein Gewerbe anzumelden, welches Ihnen das Veranstalten von Party-Events mit Gewinnerwartung gestattet, sich über die zu erwartenden Formalitäten Erkundigungen einholen.

Das Veranstalten einer privaten Party hat nicht viel mit einem gewerblichen Event dieser Art gemein

  • Auch wenn Ihnen das Veranstalten einer Party bisher immer riesigen Spaß bereitet hat, kann sich dies, wenn Sie in Erwägung ziehen, dies als Gewerbe zu betreiben, unter Umständen recht schnell ändern. Anders als bei rein privaten Veranstaltungen, bei denen naturgemäß keinerlei Gewinnerwartung besteht, handeln Sie bei solchen Events mit der Absicht, daraus Profit zu schlagen. In diesen Fällen gibt es dann sehr viel mehr zu beachten und im Vorfeld zu planen, als nur für ausreichend Speis und Trank sowie die Beschallung Sorge zu tragen.
  • Wenn Sie denken, dass nach der Gewerbeanmeldung nun das Anmieten einer geeigneten Veranstaltungshalle, dem Ausbringen der Werbung für Ihre Party, das Beschaffen einer Musikanlage mit den dazugehörigen Tonträgern sowie einem "CD-Wechsler" und den den eigentlichen Gewinn erbringenden Getränken und Snacks Ihre Arbeit halbwegs erledigt zu haben, haben Sie Ihre Rechnung ohne Ihre zuständige Gemeinde respektive dem Gesetzgeber sowie beispielsweise der GEMA und der KSK erstellt.
  • Warum eine privat abgehaltene Zusammenkunft mit dem Ziel, irgendein Ereignis zu feiern, ganz anders vonstattengehen darf als das Veranstalten solcher Feiern mit gewerblichem Hintergrund, kann daran liegen, dass Gäste einer privaten Party in der Regel mit dem Gastgeber bekannt sind und auch nicht auf wildfremde Menschen treffen, die zu keinem der Gäste in irgendeinem Bezug stehen. Was in puncto Sicherheit schon einmal einen gewaltigen Unterschied darstellen könnte. Dies ist nur ein Aspekt von vielen anderen, die hierbei eine Rolle spielen könnten.

Nach der Anmeldung ist vor der Anmeldung

  • Das Anmelden Ihres Gewerbes ist nur der Anfang einer ganzen Reihe von immer wiederkehrenden Formalitäten, die am Rande eines Events nebenher zu erledigen sein werden und dies bei jedem einzelnen immer wieder von Neuem. Wenn Schriftkram Ihnen ein Graus sein sollte, werden Sie sich einer diesbezüglichen "Therapie" unterziehen müssen oder sich einen Partner oder Angestellten, der Ihnen diese leidigen Arbeiten abnimmt, ins Boot holen.
  • Falls Sie den Ausschank selbst übernehmen wollen, steht auf Ihrer Agenda ein Besuch beim Ordnungsamt zwecks Beantragung einer diesbezüglichen Erlaubnis. Diese können Sie sich auch, wenn Sie dies wünschen, zeitlich begrenzt für einzelne Veranstaltungen ausstellen lassen. Auch sollten Sie hier gleichzeitig eventuell für die jeweilige Location geforderte, individuelle Sicherheitsmaßnahmen erfragen. Einige Plakate, die das Jugendschutzgesetz auszugsweise für jedermann nachlesbar machen, sollten Sie sich gleich mit aushändigen lassen, um Ihren Pflichten durch den Aushang dieser nachzukommen.
  • Haben Sie das Eintrittsgeld festgelegt und die Größe der Veranstaltungshalle in Erfahrung gebracht, dürfen Sie sich nun bei der GEMA melden, um die dort fälligen Abgaben, die sich aus der Höhe des Eintrittsgeldes und der Raumgröße berechnen lassen, anzumelden bzw. zu leisten.
  • Einmal unterwegs könnten Sie gleich bei der KSK, der Künstlersozialkasse, vorbeischauen, um dort die Abgaben, die Sie für eventuelle Live-Bands oder Discjockeys (CD-Wechsler) zu leisten haben werden, abzuklären. Diese belaufen sich auf einen festgelegten Prozentsatz der vereinbarten bzw. erhaltenen Gage der jeweiligen "Künstler".
  • Sollten Sie noch etwas Zeit zu erübrigen haben, könnten Sie noch bei der Versicherungsagentur Ihres Vertrauens die nötigen Versicherungen für Ihre anstehende Party eingehen, um alle möglichen Unwägbarkeiten abzusichern. Diese können Personenschäden durch beispielsweise schadhafte Einrichtungsgegenstände oder schlecht verlegte Verstärkerkabel sein. Ihre Versicherung wird Sie hier sicherlich eingehend beraten und Sie mit allem Nötigen vortrefflich versorgen.
  • Es wären auch noch Verträge mit Sicherheitsunternehmen einzugehen. Sie sollten hier nicht versuchen, eigene Ordnungskräfte an die Tür zu stellen, die womöglich die erforderlichen Papiere für diese Tätigkeit nicht aufzuweisen haben.

Die Ausführung Ihres Gewerbes wird von Mal zu Mal einfacher umzusetzen sein

  • Haben Sie erst einmal die richtigen Veranstaltungshallen, die Sie in einem festen Turnus immer wieder buchen sollten, sowie die passenden Zulieferer gefunden - hier liegt der Reifeprozess Ihres Geschäftes - wird das Veranstalten der jeweiligen Partys Routine werden.
  • Sie sollten nach Möglichkeit immer mit denselben Lieferanten, Technikern, DJs, Servicekräften und sonstigen erforderlichen Helfern zusammenarbeiten. Der Weg dahin, die richtigen dementsprechenden Mitarbeiter, Zulieferer und Veranstaltungsorte zu finden, kann jedoch dazu führen, hier einiges an Lehrgeld zahlen zu müssen.
  • Mir einer festen Crew an freien Mitarbeitern und Aushilfen werden Sie erkennen, dass es mit einem eingespielten Team auf keiner Position mehr zu vermeidbaren Missverständnissen kommen wird. Ab diesem Zeitpunkt kann auch für Sie der Spaß an Ihrem Gewerbe beginnen.
helpster.de Autor:in
Achim Günter
Achim GünterAchim bereichert mit seinem hervorragenden Allgemeinwissen den Themenbereich Schule. Als erfahrener Steingartengärtner gibt er sein Insiderwissen auf dem Gebiet Garten gerne weiter. Das Familienoberhaupt kennt sich auch mit Geld und Finanzen bestens aus.
Teilen: