Was Sie benötigen
- Zelt-Pavillon
- Tapeziertisch
- Ware
- Wechselgeld
Mit dem Zelt-Pavillon ab auf die Flohmärkte
Wer Flohmarkthändler werden will, kann relativ schnell starten. Eine Anmeldung ist auf den Märkten nicht erforderlich. Die Preise pro Meter sind erschwinglich und in der „Einarbeitungsphase“ sind Sie ja noch Gelegenheitshändler, was unter private Aktivitäten fällt, sodass eine Gewerbeanmeldung erst notwendig wird, sobald Sie die Tätigkeit tatsächlich regelmäßig zu erwerbsmäßigen Zwecken ausüben.
- Kaufen oder leihen Sie sich einen Zelt-Pavillon. Besser ist ein robustes Modell, dass auch Wind und Regen gut trotzt, nicht zu viel wiegt und schnell auf- und abgebaut ist.
- Besorgen Sie sich einen stabilen Tapeziertisch, der von der Größe her in den Zelt-Pavillon passt.
- Überprüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug für den Transport und Tapeziertisch geeignet ist. Vergessen Sie dabei nicht, dass Sie auch noch die Ware mitnehmen müssen. Schaffen Sie sich, falls notwendig, einen Dachgepäckträger und Packgurte an, um beides auf dem Dach zu verstauen.
- Organisieren Sie sich eine Erstausstattung an Ware. Spezialisieren können Sie sich später, erst sollten Sie das Gewerbe „von der Pike auf“ lernen. Erst wenn Sie sich etwas auf den Märkten eingelebt haben, bestehen reelle Chancen, wirtschaftlich richtig erfolgreich zu werden. Suchen Sie alle Sachen zusammen, die vielleicht bei Ihnen schon im Keller verstauben, ungeliebte Geschenke, Kleidung, die Ihnen nicht mehr passt oder steht, Spielzeug, das Ihre Kinder inzwischen uninteressant findet, etc. Fragen Sie auch Verwandte und Freunde. Diese schenken Ihnen eventuell die Sachen sogar oder geben Ihnen diese gegen eine Flasche Wein oder Ähnliches mit. Wertige Dinge für andere können Sie auch mitnehmen, dann aber gegen Gewinnbeteiligung.
- Suchen Sie alle Flohmarkttermine in Ihrer Nähe heraus. Diese stehen meist in der örtlichen Presse und im Internet. Überlegen Sie sich, an welchen Terminen Sie als Händler teilnehmen möchten.
- Denken Sie daran, genug Kleingeld zum Wechseln und ein paar alte Tüten für die Kundschaft mitzunehmen.
- Fahren Sie rechtzeitig zu Ihrem ersten Markt und seien Sie mindestens eine halbe Stunde vor dem offiziellen Beginn da, dann haben Sie noch eine gute Auswahl an zur Verfügung stehenden Plätzen. Bauen Sie Ihren Stand einfach auf. Die Plätze sind in der Regel gekennzeichnet oder werden Ihnen durch Platzwarte mitgeteilt. Oft sind diese gut erkennbar durch Warnwesten, die sie tragen.
- Im Laufe des Marktes wird der Veranstalter selbst oder einer seiner Angestellten zum Abkassieren vorbeischauen.
- Gut ist, wenn Sie am Stand zu zwei sind. Dann kann einer von Ihnen über den Markt gehen, das Warenangebot checken und sich zum Schein nach dem Preis von Dingen erkundigen, um die marktüblichen Preise in Erfahrung zu bringen.
- Setzen Sie die Preise für Ihre Waren weder zu hoch, noch zu niedrig an. Dies ist einfach eine Sache der Erfahrung. Checken Sie immer wieder die Preise anderer Händler auf Flohmärkten, dann bekommen Sie ein Gefühl dafür.
- Wenn Sie an einigen Märkten teilgenommen haben, können Sie in Erwägung ziehen, sich zu spezialisieren. Sie könnten nur Kleidung, Spielzeug, Bücher sowie antike oder zumindest alte Sachen verkaufen. Games für Spielekonsolen sind auch eine Idee, usw. Hier sollten Sie sich von Ihrem Gefühl, persönlichem Interesse, den Gewinnaussichten und natürlich Ihren Möglichkeiten leiten lassen, günstig an die Ware zu kommen. Dafür könnten Sie Kellerentrümpelungen anbieten oder in Ihrem Bekanntenkreis Werbung machen, dass Sie alte Sachen noch zu Geld machen können. Dafür kann wieder ein kleiner Geldbetrag, eine Gewinnbeteiligung oder Gefälligkeiten angeboten werden.
Auch auf Flohmärkten rechtliche Seite beachten
- Denken Sie daran, dass, wenn Sie mit Ihrem Zelt-Pavillon auf Flohmärkten stehen, dies nur als Hobby gilt, solange Sie es nur gelegentlich machen. Als Profihändler ist man verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.
- Wenn Sie dann oft Flohmärkte als gewerbsmäßiger Händler fahren, sollten Sie sich überlegen, ob eine Haftpflichtversicherung für Gewerbetreibende nicht sinnvoll wäre. Damit sind Sie haftungsrechtlich auf der sicheren Seite, wenn z. B. eine Windböe Ihren Stand oder Waren erfasst und etwas oder jemand dadurch zu Schaden kommt.
Gehen Sie nach dem weiter oben genannten Schema vor, zeigen sich sicher bald erste Resultate. Viel Erfolg!
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