Die Zuschlagskalkulation im Rechnungswesen
- Die Zuschlagskalkulation eignet sich für die Serien- oder Einzelfertigung. Dabei erfolgt eine Trennung in Einzel- und Gemeinkosten.
- Als Einzelkosten gelten im Rechnungswesen beispielsweise Löhne oder Materialkosten. Man rechnet sie einem Produkt oder einem Auftrag direkt zu, da sie ausschließlich von diesem Kostenträger verursacht werden.
- Sondereinzelkosten der Fertigung oder des Vertriebs fallen nicht bei allen Produkten an und sind einem Auftrag direkt zurechenbar. Das können Patentkosten oder eine spezielle Transportversicherung sein.
- Die Beachtung der nicht direkt zurechenbaren Gemeinkosten erfolgt über Zuschlagssätze. Diese ergeben sich aus den angefallenen Gemeinkosten einer vergleichbaren Periode. Die Daten dafür liefert das Rechnungswesen.
- Das hier beschriebene Kalkulationsschema eignet sich als Grundlage für eine Vorkalkulation, wenn Sie einem Kunden ein Angebot unterbreiten möchten. Dabei kann und muss das Schema immer an die individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Auftrages angepasst werden.
- Bis zur Position "Selbstkosten" können Sie nach diesem Kalkulationsschema auch eine Zwischen- oder Nachkalkulation zu Kontrollzwecken durchführen.
Das Kalkulationsschema für die Industrie - ein Beispiel
Angenommen, für einen Auftrag fallen 5.600 € Materialeinzelkosten, 3.500 € Lohnkosten, 120 € Sondereinzelkosten der Fertigung und 50 € Sondereinzelkosten des Vertriebs an. Die aus den Daten des Rechnungswesens ermittelten Gemeinkostenzuschlagssätze betragen für das Material 13 %, für die Fertigung 90 %, für die Verwaltung 13 % und für den Vertrieb 5 %. Es ist ein Gewinnzuschlag von 15 % geplant. Das Kundenskonto soll 3 % betragen, die Vertreterprovision 5 % und der Kundenrabatt 10 %.
- Berechnen Sie die Materialgemeinkosten mit 13 % von den Materialeinzelkosten. Sie erhalten 728 €, die Sie zu den Materialeinzelkosten addieren. Die gesamten Materialkosten betragen demnach 6.328 €.
- Errechnen Sie die Fertigungsgemeinkosten mit dem gegebenen Zuschlagssatz aus den Lohnkosten. Sie erhalten 3.150 €. Addieren Sie die Materialkosten, die Lohnkosten, die Fertigungsgemeinkosten und die Sondereinzelkosten der Fertigung und es ergeben sich die Herstellkosten in Höhe von 13.098 €.
- Die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten berechnen Sie mithilfe der gegebenen Zuschlagssätze aus den Herstellkosten. Für die Verwaltungsgemeinkosten erhalten Sie 1.702,74 € und für die Vertriebsgemeinkosten 654,90 €. Addieren Sie die Herstellkosten, die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten und die Sondereinzelkosten des Vertriebs. Daraus ergeben sich die Selbstkosten in Höhe von 15.505,64 €. Falls Sie eine Nachkalkulation durchführen, endet diese hier und Sie können den tatsächlich erzielten Gewinn ermitteln.
- Schlagen Sie auf die Selbstkosten 15 % Gewinn auf. Daraus ergibt sich der Barverkaufspreis in Höhe von 17.831,49 €.
- Kundenskonto und Vertreterprovision errechnen Sie mit den gegebenen Sätzen vom Barverkaufspreis. Allerdings müssen Sie hier die Im-Hundert-Rechnung durchführen. Für die Berechnung des Kundenskontos multiplizieren Sie den Barverkaufspreis mit 3 und teilen diesen Wert durch 97. Sie erhalten ein Kundenskonto von 551,49 € und eine Vertreterprovision von 938,50 €. Durch die Addition von Barverkaufspreis, Kundenskonto und Vertreterprovision erhalten Sie den Zielverkaufspreis von 2.146,83 €.
- Den Kundenrabatt errechnen Sie im Hundert vom Zielverkaufspreis. Im Beispiel beträgt der Kundenrabatt 2.146,83 €. Wenn Sie den Zielverkaufspreis mit dem Kundenrabatt addieren, erhalten Sie den Nettoverkaufspreis von 21.468,31 €.
- Zum Schluss schlagen Sie die Umsatzsteuer von 19 % auf und es ergibt sich ein Bruttoverkaufspreis von 25.547,28 €.
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