Der Gesetzgeber hat sich hinsichtlich der steuerlichen Anerkennung von Darlehen festgelegt. Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob Sie ein Eigenheim oder ein Mietshaus finanzieren.
Steuererklärung - nur bestimmte Finanzierungskosten sind absetzbar
- Handelt es sich aus steuerrechtlicher Sicht um eine Privatsache, bleiben Sie auf den Darlehenskosten sitzen. Die Finanzierung eines vermieteten Hauses wiederum dient der Einkommenserzielung. Etwaige Kosten können Sie dann in der Steuererklärung angeben.
- Wenn Sie als Anleger Zinsen aus privaten Darlehen kassieren, müssen Sie den Fiskus daran beteiligen. Privat kassierte Zinsen deklarieren Sie in der Anlage KAP.
- Wenn der Fiskus feststellt, dass sich nahe Angehörige Geld leihen, erfolgt die Steuerfestlegung auf privat erwirtschaftete Zinserträge nicht nach dem Abgeltungssatz, sondern nach dem individuellen Steuersatz. In einem solchen Fall dürfen Sie weiterhin Werbungskosten geltend machen.
Arbeitnehmer - Verlust aus Darlehen angeben
- Es kommt vor, dass Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber ein Darlehen geben. Dabei passiert es hin und wieder, dass die Rückzahlung platzt. Kann man den Verlust steuerlich geltend machen?
- Den wirtschaftlichen Verlust kann man unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend machen. Die Darlehensgewährung muss das Ziel verfolgt haben, den Arbeitsplatz abzusichern oder eine höhere Position zu erlangen. Das sollte nachweisbar sein.
- Eine Anerkennung als Werbungskosten aus den normalen Einkünften wird das Finanzamt dann verweigern, wenn der Arbeitnehmer Geld verleiht, um hohe Zinsen zu erzielen.
Steuern mit Kredit nachzahlen - keine Kostenanerkennung
- Wenn Sie ein Darlehen aufnehmen müssen, weil Sie Steuern nachzuzahlen haben, können Sie die Kosten zwecks Anrechnung nicht in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt verweigert die Anerkennung als Werbungskosten. Bei einer hohen Steuernachzahlung haben Sie schlechte Karten. Allenfalls können Sie Ratenzahlungen vereinbaren.
- Denn Einkommenssteuer wird weder bei Werbungskosten noch bei Betriebsausgaben berücksichtigt. Nach Ansicht des Finanzamtes und der Finanzgerichte gehört sie zum privaten Bereich des Schuldners. Eine steuerliche Geltendmachung entfällt dadurch ausnahmslos.
Finanzieren Sie Ihr Auto mit einem Darlehen, sind Zinsen nur dann absetzbar, wenn Sie das Fahrzeug für das Erzielen von Einnahmen nutzen. Als Selbstständiger im Außendienst müssen Sie die private Nutzung abgrenzen. Bei ausschließlich betrieblicher Nutzung gibt es keine Beschränkungen bei der steuerlichen Geltendmachung.
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