Alle Kategorien
Suche

Darf man ein verändertes Bild online stellen? - Wissenswertes über Bildrechte

Prüfen Sie stets, ob man ein verändertes Bild online stellen darf.
Prüfen Sie stets, ob man ein verändertes Bild online stellen darf.
Wer ein Bild stark bearbeitet und dadurch in seinen wesentlichen Merkmalen verändert, wird sich sicherlich fragen, ob er ein völlig verändertes Bild online stellen darf oder damit die Urheberrechte eines anderen verletzt. Diese Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten, da die Veränderung eines Bildes nur schwer messbar ist. Erfahren Sie hierzu Grundsätzliches, bevor Sie Bilder veröffentlichen.

Das Internet ist alles andere als ein rechtsfreier Raum. Wer Bilder eines anderen online stellen will und dies auch umsetzt, ohne sie zu bearbeiten, verletzt das Urheberrecht und macht sich schadensersatzpflichtig. Sie sollten sich daher vorab umfassend informieren und sichergehen, dass Sie nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Prüfen Sie, ob man das Bild online stellen darf.

Erfahren Sie, ob man ein verändertes Bild online stellen darf

  • Wer ein Bild eines anderen veröffentlicht, verletzt die Urheberrechte, wenn er keine Genehmigung einholt. Ohne Genehmigung darf man kein fremdes Bild online stellen.
  • Wer ein Bild bearbeitet, darf es jedoch online stellen, ohne das Urheberrecht zu verletzen.
  • Bearbeiten Sie ein Bild, muss es in seinen wesentlichen Merkmalen verändert sein, um nicht die Urheberrechte des anderen zu verletzen. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Bild eine andere Aussage transportiert oder die vom Künstler eingesetzten Stilmittel verändert werden bzw. die wesentlichen Merkmale durch andere Merkmale ersetzt werden. Sind die wesentlichen Merkmale durch andere ersetzt, so spricht man von einer „freien Bearbeitung“. Stellen Sie ein verändertes Bild anschließend online, so sind Sie der Urheber.
  • Haben Sie ein Bild zu mehr als 60 % bearbeitet, so verletzen Sie ebenfalls nicht das Urheberrecht eines anderen.
  • Fotografieren Sie ein Bild eines anderen, so sind Sie zwar der Urheber, verletzen aber Patent- oder Markenrechte, wenn das Bild geschützt ist. Man darf dieses Bild dann nicht online stellen. Sie würden sonst gegen Verwertungs- und Nutzungsrechte verstoßen.

So prüfen Sie die Bildrechte, bevor Sie ein Bild online stellen

  • Es ist sehr schwierig, zu messen, wie sehr ein Bild verändert wurde. Dies entscheiden bei Gerichten oftmals Gutachter. Sie sollten jedoch, bevor Sie ein Bild online stellen, immer mit einer Software überprüfen, ob es dieses Bild in der Form bereits gibt.
  • Hierzu können Sie Ihr Bild bei Google in der Bildersuche suchen.
  • Leider gibt es keine Software, die verlässlich die Prozentzahl der Übereinstimmungen bei Bildern wiedergibt.
  • Sie können jedoch eine kostenlose Bilderkennungssoftware nutzen. Laden Sie sich dies auf der Website von Tineye herunter.
  • Prüfen Sie stets, ob man ein verändertes Bild online stellen darf. Das darf man nicht, wenn es das Bild in der Form bereits gibt oder es nicht genügend verändert wurde. Nutzen Sie hierzu stets die Bilderkennungssoftware und prüfen Sie ein verändertes Bild, bevor Sie es online stellen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
Teilen: