Wie werden Schäden durch eine Dachlawine verhindert?
- In der Regel ist der Hauseigentümer dafür verantwortlich, dass niemand zu Schaden kommt. Besonders im Winter ist die Verkehrssicherungspflicht entscheidend. Ein wesentlicher Aspekt ist das Schneefegen und Abstumpfen der Gehwege. Jedoch, die Schneelasten auf den Dächern dürfen nicht unterschätzt werden. Besonders bei Straßenzügen ohne Vorgärten können Dachlawinen und Eiszapfen Personen- und Autoschäden verursachen.
- Unter baulichen Gesichtspunkten gibt es besonders in schneereichen Gegenden für Hausbesitzer Sicherungsvorschriften. Schneefanggitter oder Schneestopper sollen verhindern, dass eine Dachlawine Personen oder das Auto beschädigt. Häuser mit starker Dachschräge werden bei Tauwetter und intensivem Schneefall schnell zu einer Gefahrenquelle. Aufgestellte Warnschilder und Absperrungen von Seiten des Hausbesitzers sind eine weitere Möglichkeit, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Aufwendige, fachgerechte Räumungsmaßnahmen auf Dächern lassen sich mitunter nicht umgehen. Jedoch muss der Hauseigentümer nicht mit persönlichen Aktionen auf dem Dach sich einer Gefahr aussetzen.
- Ebenso kann der Mieter in die Verantwortung genommen werden, wenn diese Verkehrssicherungspflicht mit dem Mietvertrag auf diese Person übertragen wurde.
- Eine Mitverantwortung hat bei grober Fahrlässigkeit der Fahrzeughalter, wenn die Dachlawine das Auto beschädigt. Wer bewusst in einem Gefahrenbereich parkt, muss mit möglichen Schäden rechnen. Mitunter ist es günstig, einige Schritte zu laufen und das Auto bei witterungsbedingten Wintergefahren sicher abzustellen.
Wenn das Auto beschädigt ist, helfen Versicherungen
- In der Regel muss der Hauseigentümer bei einer schuldhaften Verletzung seiner Sorgfaltspflicht die Kosten für Personen- und Sachschäden übernehmen.
- Bei vermietetem Hauseigentum übernimmt die freiwillige Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundstückseigentümer die Schadensregulierung.
- Bei selbst genutztem Hauseigentum tritt die persönliche Haftpflichtversicherung bei finanziellen Ansprüchen Dritter in Kraft.
- Teuer wird es, wenn bei Hauseigentum keinerlei Versicherungsschutz existiert. Mitunter sind es nicht nur Reparaturkosten, die dann der Hausbesitzer selber finanzieren muss. Folgekosten (Arbeitsausfall, Ersatzfahrzeug, Erwerbsminderung usw.) können so richtig ins Geld gehen.
- Haftpflichtversicherungen und Gebäudehaftpflicht übernehmen ebenso alle Kosten für eine Abwendung unbegründeter Ansprüche Dritter.
- Jedoch reguliert nicht in jedem Fall die entsprechende Versicherung der Hauseigentümer die volle Schadenshöhe. Wenn die Dachlawine das Auto beschädigt, kann dem Fahrzeughalter unter bestimmten Aspekten (z. B. Ortskenntnisse, Voraussicht der Gefahrenquelle, Nichtbeachtung von Ausweichmöglichkeiten) eine Mitschuld angelastet werden. Dann wird er finanziell bei einem entsprechenden Rechtsurteil ebenso mit herangezogen.
Die Dachlawine hat Ihr Auto beschädigt
- Wenn Sie in diese unangenehme Situation kommen, dokumentieren Sie mit Fotos den Schaden am Fahrzeug und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Schadensursache.
- Wenden Sie sich zuerst an den Vertreter Ihrer Kfz-Versicherung und lassen sich über eine optimale Vorgehensweise beraten.
- Die Vollkaskoversicherung übernimmt im Normalfall Schadensansprüche, Glasschäden können bereits von der Teilkaskoversicherung beglichen werden.
- Ein anerkannter Kfz-Gutachter muss die Schadenshöhe beurteilen. Es ist vorab wichtig, die Übernahme dieser Kosten zu klären.
- Bedenken Sie, wie weit Sie eine Mitschuld treffen könnte. Im Streitfall kann ein Beratungsgespräch mit einem Vertreter Ihrer Rechtschutzversicherung die eigenen Ansprüche abklären und über eine gerichtliche Vorgehensweise entscheiden.
- Jede Versicherungsgesellschaft versucht weitgehend Schadensansprüche abzuwenden. So kann eine Regulierung in Ihrem Fall Zeit benötigen. Stellen Sie sich darauf ein, verzichten Sie aber nicht auf Ihr Recht, wenn dieses gerechtfertigt ist.
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