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Dachausbau und die Genehmigung - das gilt es zu beachten

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Ein Dachausbau kann kostengünstig neuen Wohnraum schaffen.
Ein Dachausbau kann kostengünstig neuen Wohnraum schaffen. © RainerSturm / Pixelio
Möchten Sie in Ihrem Dachgeschoss kostengünstig zusätzlichen Wohnraum schaffen? Beachten Sie beim Dachausbau die Landesbaugesetze zur Genehmigungspflicht und die speziellen Vorschriften über Energiesparen und Brandschutz.

Voraussetzungen der Genehmigung für den Dachausbau

  • Wenn Ihr Dachausbau mit einer Nutzungsänderung verbunden ist, Sie also neuen Wohnraum schaffen möchten, dürfen Sie im gesamten Bundesgebiet diese Änderung regelmäßig nur mit Baugenehmigung vornehmen.
  • Das Gleiche gilt, wenn sich die Hausansicht von außen durch die Maßnahme verändert oder wenn Sie durch den Ausbau eine andere Dachschräge verursachen. Auch wenn Sie zum Beispiel Guben errichten oder ein Flachdach zum Satteldach umbauen, benötigen Sie also grundsätzlich eine Genehmigung.
  • Ausnahmen von der Genehmigungspflicht und die einzelnen Voraussetzungen für die Erteilung sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern sind kleinere Dachausbauten genehmigungsfrei, wenn eine bestimmte Raumhöhe unterschritten bleibt, in anderen Ländern stellt man auf die Quadratmeterzahl im Verhältnis zur Grundfläche ab.
  • Informieren Sie sich daher in Ihrer Landesbauordnung über die geltenden Bestimmungen. Angesichts der komplizierten und für Laien kaum verständlichen Vorschriften des Bauordnungsrechts sollten Sie sodann eine Bauvoranfrage bei Ihrer Baubehörde stellen, um vorab zu klären, ob gegen Ihr Vorhaben Bedenken bestehen.
  • Auch falls Sie keine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie die untere Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig vor dem Baubeginn informieren und sollten in jedem Fall auch mit Ihren Nachbarn sprechen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Energieeinsparverordnung und Brandschutzbestimmungen beachten

  • Wenn Ihr Dachausbau nach Prüfung den allgemeinen bauordnungsrechtlichen Bestimmungen entspricht, müssen Sie weiterhin die aktuellen Vorschriften zum Energiesparen und zum Brandschutz unbedingt beachten.
  • Wenn Sie das neue Dachgeschoss als Wohnfläche nutzen möchten, müssen Sie eine Wärmedämmung einbringen, die den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entspricht.
  • Im Normalfall müssen Sie dafür eine mindestens 16 Zentimeter starke Wärmedämmung einbauen, die aus nahezu unbrennbaren Materialien besteht.
  • Welches Material Sie verwenden sollten, können Sie wiederum in den Brandschutzbestimmungen der Landesbauordnungen nachlesen. Hier wird zumeist Steinwolle oder Glaswolle im Gegensatz zu leichter brennbaren Materialien wie Naturfasern oder Kork zugelassen.

Lassen Sie sich über die in Ihrem Land geltenden Vorschriften zur Isolierung Ihres Dachausbaus am besten ausführlich von einem Dachdecker beraten.

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