Contischicht ist kontinuierlich
- Die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens richtet sich u. a. an den Organisations- und Arbeitsstrukturen aus. Dazu gehören die Koordination der Arbeitszeiten, Aufgabengestaltungen, Qualifikationen, Führungsfähigkeiten u.v.m. Viele Produkt-Lieferbedingungen fordern den Firmen eine hohe Einsatzbereitschaft ab, die ein „Durchlaufen lassen“ der Maschinen erforderlich macht.
- Schichtarbeitszeiten haben sich inzwischen in vielen Unternehmen positiv durchgesetzt. Die Arbeitnehmer sind nicht mehr gezwungen, Überstunden abzuleisten, um eine Produktion zu Ende zu führen. Durch die Schichtarbeit können die laufenden Maschinen schichtübergreifend weiter bedient werden. Bekannt sind vor allem die Früh-, Spät- und Nachtschicht.
- Die Arbeitszeiten im Schichtdienst können z. B. in Frühschicht (6.00-14.00 Uhr), Spätschicht (14.00-22.00 Uhr) und Nachtschicht (22.00-6.00 Uhr) eingeteilt sein. Gemäß § 4 ArbZG stehen den Arbeitnehmern nach sechs Stunden Arbeitszeit dreißig Minuten Pause zu. Laut § 3 ArbZG darf die wöchentliche, werktägige Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Zu diesen Arbeitsbedingungen ist zwar eine äußerst lange Laufzeit der Maschinen gewährleistet, jedoch kein kontinuierlicher Durchlauf.
- Um jedoch die Produktion kontinuierlich fortführen zu können, muss die Bedienung der Maschinen durchgängig, ohne Pausen, gewährleistet sein. In diesem Sinne hat sich eine andere Art der Schichtarbeit bewährt, die Contischicht.
Eine kontinuierliche Schicht ohne Pause
- Kontinuierlich durcharbeiten kann kein Mensch und kein Arbeitnehmer muss Sorge haben, die Contischicht würde ihm eine solches Arbeiten abfordern. Vielmehr bezieht sich das „Durcharbeiten“ auf die Maschinen, die durch eine gut geplante Schichtarbeit durchgängig bedient werden können. Das Arbeitszeitgesetz fordert nach sechs Stunden Dienst- bzw. Arbeitszeit eine Pause ein. Das macht sich die Contischicht zunutze, indem z. B. Mitarbeiter jeweils 6 Std. arbeiten, um dann von Kollegen abgelöst zu werden.
- Da ein Tag aus 24 Stunden besteht, teilt man die Arbeitszeit in vier Schichten zu je 6 Stunden ein. Dieses System nennt sich Contischicht. Arbeitgeber können so die Produktionsmaschinen z. B. von montags 06.00 Uhr bis samstags 18.00 Uhr kontinuierlich laufen lassen, weil sich die Mitarbeiter nach jeweils 6 Stunden Arbeitszeit ablösen. In der Regel fällt durch die Contischicht für jeden Arbeitnehmer wöchentlich eine Arbeitszeit von 34,5 Std. an. Je nach Arbeitgeber wird die Fehlarbeitszeit von 30 Minuten betriebsintern geregelt, indem z. B. jährlich ein Pflichtlehrgang von 23 Std. angeboten werden könnte.
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