Kurze Haare für Bundeswehr Soldaten Pflicht
Der Haarerlass legt genau fest, wie lang die Haare eines jeden Bundeswehr Soldaten sein dürfen. Auch über einen eventuell vom Soldaten bevorzugten Bartwuchs gibt es genaue Bestimmungen, die im Haarerlass erläutert werden.
- Dieser Erlass wurde in den 1960er Jahren eingeführt, als immer mehr junge Männer lange Haare trugen. Dies lies sich mit dem korrekten Selbstbild der Soldaten nicht vereinbaren. Deshalb wurde im Jahr 1971 ein Haarnetzerlass herausgegeben, der den Soldaten die Möglichkeit bot, längere Haare unter einem Haarnetz zu verbergen. Bereits ein Jahr später wurde dieser Erlass allerdings wieder zurückgenommen, da er sehr zum Gespött bei den Soldaten anderer Länder geführt hat.
- Seitdem wird der Haarerlass immer wieder kontrovers diskutiert, vor allem seit dem Jahr 2001, als auch Soldatinnen ihren Dienst in der Bundeswehr aufnehmen konnten. Diese müssen ihre Haare nicht kurz schneiden lassen, sondern können sie zu einem Pferdeschwanz zusammenbinden.
Haare schneiden bei Soldaten - die Regeln
- Das Kopfhaar müssen sich Bundeswehr Soldaten so kurz schneiden lassen, dass es weder den Hemdkragen noch die Uniform berührt. Dies besagt der Haarerlass des Bundesministeriums für Verteidigung aus dem Jahr 1972, der in weiten Teilen auch heute noch Gültigkeit hat.
- Im Bereich des Gesichtes muss ein einwandfreier Blick gewährleistet sein. Die Haare dürften also nicht über die Augen wachsen.
- Zugleich muss ein ordnungsgemäßer Sitz der Kopfbekleidung, also des Baretts oder des Helms, gewährleistet sein.
- Der kurze Haarschnitt wird auch damit begründet, dass sonst die Sicherheit der Soldaten gefährdet ist. So müssen diese beispielsweise ihre ABC-Masken schnell und problemlos aufsetzen können, ohne dass die Haare dabei stören oder irgendwo herausschauen.
In vielen weiteren europäischen Staaten und in den USA gelten in etwa die gleichen Regelungen.
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