Kaufen Sie Firmenwagen, so bezahlen Sie zuerst den Marktwert. Von den Buchwerten können Sie danach in Ihrer Bilanz profitieren, wenn Sie die Autos Jahr für Jahr abschreiben und diese anschließend wieder in Zahlung geben.
Die Marktwerte von Autos vergleichen
- Zuerst, wenn Sie Firmenautos kaufen, vergleichen Sie die unterschiedlichen Marktwerte.
- Dies ist der Preis, den Sie für das Auto bezahlen müssen.
- Die Händler bieten Fahrzeuge zu verschiedenen Einzelhandelswerten an. Wollen Sie nicht zu viel bezahlen, sollten Sie nicht das erste Angebot annehmen, sondern vergleichen. Dies macht bei Neuwagen nicht so viel Sinn, da diese oft nach dem Listenpreis vom Händler angeboten werden, bei Gebrauchtwagen ist es jedoch umso wichtiger. Die Buchwerte sind erst nachdem Sie die Anschaffung getätigt haben relevant.
Die Buchwerte werden in der Bilanz berücksichtigt
- Buchwerte von Autos sind relevant, wenn Sie diese nach einigen Jahren wieder in Zahlung geben, das heißt einem Händler verkaufen.
- Vorher spielen die Buchwerte auch eine große Rolle, da Sie diese abschreiben können.
- Ausgaben, Vermögensteile und Schuldteile werden in der Bilanz aufgenommen. So der Marktwert als Ausgabe in Ihrer Bilanz, diese Bilanzierung der Anschaffungskosten sind in § 255 HGB normiert. Diese Kosten korrigieren Sie dann periodisch durch die Abschreibung, dies sieht § 253 HGB vor. Der Buchwert bildet dann einen Teil Ihres Firmenkapitals.
- Ausschlaggebend sind dann die Normen, die für die Wertung und Abschreibung nach dem Handelsgesetzbuch und dem Einkommensteuergesetz gelten.
- Sinn dieser Abschreibung ist, dass die Anschaffungskosten aufgeteilt werden auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung. Wollen Sie einen Firmenwagen fünf Jahre nutzen, so beträgt der Buchungswert nach fünf Jahren 0 Euro.
- Kaufen Sie beispielsweise ein Auto für 10.000 Euro, so ist der Marktwert 10.000 Euro. Legen Sie dann eine Nutzungsdauer von 4 Jahren zugrunde und kaufen das Fahrzeug am 01.01.2013, so legen Sie 10.000 Euro zugrunde. Die Buchungswerte sind dann im ersten Jahr, das heißt am 31.12.2013 7.500 Euro, am 31.12.2014 sind es 5.000 Euro, am 31.12.2015 sind es 2.500 Euro und am 31.12.2015 exakt 0 Euro.
- Nutzen Sie das Fahrzeug noch weiter, nachdem es vollständig abgeschrieben wurde, so können Sie es als Vermögensgegenstand mit dem Restbuchwert 0 oder einem Erinnerungsbuchwert von einem Euro in die Bilanz aufnehmen.
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