Was Sie benötigen
- Briefkasten oder Postamt
- Stift
Briefe mit falscher Adresse weiterleiten oder zurückschicken
- Wenn bei Ihnen ein Brief landet, dessen Empfänger Ihnen nicht bekannt ist, sollten Sie den Umschlag mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt“ versehen. Sie können ihn dann entweder in den Postkasten einwerfen oder bei der nächsten Post abgeben. Frankieren müssen Sie den Brief nicht mehr.
- Wenn der Brief für jemanden bestimmt ist, der früher einmal in Ihrem Haus gewohnt hat, und Sie dessen neue Adresse kennen, müssen Sie den Brief nicht unbedingt an den Absender zurückschicken. Streichen Sie einfach die falsche Adresse durch und schreiben Sie „Bitte weiterleiten an:“ über die neue Adresse des Empfängers. So bekommt derjenige schneller seine Post, als wenn der Brief erst zurück an den Absender geht. Porto ist hierfür ebenfalls nicht mehr nötig.
- Falls der Brief für den Vormieter ist, Sie dessen Adresse aber nicht haben, vermerken Sie „Empfänger unbekannt verzogen“ auf dem Umschlag. Der Brief geht dann ebenfalls zurück an den Absender.
- Keinesfalls dürfen Sie Briefe, die Ihnen nicht gehören, öffnen oder behalten. Wegwerfen dürfen Sie die Briefe selbstverständlich auch nicht.
Wenn Sie umziehen und vermeiden möchten, dass Ihre Post beim Nachmieter landet, sollten Sie Ihren Kontakten die neue Adresse rechtzeitig mitteilen und zusätzlich bei der Post einen Nachsendeantrag einrichten.
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