Kaufen Sie Batterien, dann dürfen Sie diese nach dem Gebrauch nicht über die Hausmülltonne entsorgen. Ein Kennzeichen für das verhängte Verbot ist das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. Ein generelles Batteriepfand wie bei Fahrzeugbatterien gibt es noch nicht.
Batterien nicht im Hausmüll entsorgen
Das Batteriegesetz nimmt nicht nur Verkäufer und Händler von Batterien in die Pflicht. Denn der Endnutzer ist zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
- Wer gebrauchte Batterien, die mit dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet sind, in den Hausmüll wirft, kann für solche Art unzulässiger Entsorgung mit einem Ordnungsgeld belegt werden.
- Die in den Batterien enthaltenen Schwermetalle und Giftstoffe Pb (Blei), Cd (Kadmium) und Hg (Quecksilber) gefährden Umwelt und Menschen, nicht nur, weil sie in das Grundwasser gelangen können.
Besonderheiten beim Verkauf von Autobatterien
Wer Fahrzeugbatterien (Motorrad- oder Autobatterien) an Endnutzer verkauft, den verpflichtet das Batteriegesetz zur Erhebung von Pfand für jedes einzelne Stück in Höhe von 7,50 Euro.
- Geben Sie im Gegenzug beim Kauf der Fahrzeugbatterie eine entsprechende Altbatterie zurück, entfällt das Pfand. Möchten Sie lediglich bei einem Vertreiber eine Fahrzeugaltbatterie zurückgeben, ist die Rücknahme unter Umständen kostenlos und mit einer Pfandrückerstattung verbunden.
- Eine Voraussetzung ist, dass der Händler Ihre gebrauchte Autobatterie auch als Neuware im Sortiment führt oder geführt hat. Einige Vertreiber geben beim Kauf spezielle Pfandmarken aus. Sie müssen diese bei Rückgabe einer Batterie vorlegen.
- Der allgemeine Rückgabeort ist immer die jeweilige Verkaufsstelle. Kaufen Sie online, dann gilt die im Impressum aufgeführte Adresse. Denken Sie bitte daran, dass die Rücksendung der Altbatterie per Post aufgrund der Gefahrgutverordnung unzulässig ist.
- Ihre alte Autobatterie können Sie alternativ bei Wertstoff- und Recyclinghöfen entsorgen. Das kostet Sie nichts extra. Die Pfandgebühr erhalten Sie hier nicht zurück.
Besitzen Sie eine Pfandmarke, können Sie dort die Rückgabe vermerken lassen. Mit dieser Quittung wenden Sie sich an den Vertreiber. Der erstattet Ihnen daraufhin das Batteriepfand.
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