Die Angaben zu Breite, Höhe und Tiefe von Möbeln sind wichtig
- Auch wenn der Platz, den Sie innerhalb einer Kleinanzeige nutzen können, begrenzt ist, sollten Sie die nötigen Maßangaben zu der Breite, der Höhe und der Tiefe Ihrer Möbel unbedingt liefern, damit potenzielle Kunden direkt wichtige Informationen erhalten und sich an diesen orientieren können.
- Es ist für Sie womöglich ebenfalls wichtig zu wissen, ob eine gewisse Konvention zur Angabe der Höhen-, Breiten- und Tiefenmaße existiert, die auch die anzugebende Reihenfolge regelt. Ist diese allgemein bekannt, so könnten Sie sich in einer Kleinanzeige ein wenig vom begrenzten Platz sparen, wenn Sie nicht zusätzlich die Zugehörigkeit der Zentimeterangaben zur Tiefe, Breite oder Höhe ausführen müssen.
Eine einheitliche Reihenfolge der Maßangaben ist sehr sinnvoll
Sofern in der Zeitung, in der Sie für Ihre zu veräußernden Möbel eine Kleinanzeige veröffentlichen wollen, keine näheren Bestimmungen oder Ratschläge zu der Reihenfolge der Maßangaben aufgeführt sind, können Sie eine simple Lösung in Betracht ziehen.
- Wollen Sie eine Kleinanzeige für zu verkaufende Möbel aufgeben, so ist es etabliert, dass die Angaben zu Höhe, Breite und Tiefe in alphabetischer Reihenfolge erfolgen. Sie sollten in den Anzeigen die Zentimeterangaben also zunächst für die Breite, dann für die Höhe und abschließend für die Tiefe der Möbel aufführen.
- Wollen Sie ganz sichergehen und Verwirrung aufseiten des potenziellen Käufers vermeiden, so können Sie zu den drei Maßangaben zusätzlich in Klammern angeben, um welche Dimension es sich jeweils handelt.
- Eine Reihenfolge wird dann also in aller Kürze ersichtlich, wenn die Angaben zu den Maßen der Möbel beispielsweise in der Form 34 cm x 44 cm x 40 cm (B x H x T) erfolgen.
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