Was Sie benötigen
- Arbeitsvermittler
- Antrag auf Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein für Kinder ermöglicht es Ihnen, die Kosten für Bildungsmaßnahmen vom Staat übernehmen zu lassen. Er ermöglicht es Ihnen, Bildungsangebote von der Kinderkrippe bis zur Hochschule und diverse Weiterbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen. Bildungsgutscheine werden auch in Form von Studienkonten angeboten, dies ist allerdings eine spezielle Ausprägung des Bildungsangebots.
So beantragen Sie einen Bildungsgutschein für Kinder
- Der Bildungsgutschein führt dazu, dass er dem Erziehungsberechtigten ausgehändigt wird und er sich bei dem Bildungsträger bewerben kann und die erhaltenen Leistungen bezahlt werden. Sie sollten wissen, dass der Bildungsgutschein auf den Namen Ihres Kindes ausgestellt wird und nicht auf eine andere Person übertragbar ist.
- Das Kind muss den Bildungsgutschein dann bei einer staatlich anerkannten Bildungseinrichtung vorzeigen, es kann diese allerdings frei aussuchen. Diese Bildungseinrichtung löst dann den Gutschein beim Staat gegen Geld ein.
- Sie können den Bildungsgutschein für Kinder bei der Arbeitsagentur beantragen. Füllen Sie hierzu ein Antragsformular aus. Benennen Sie in Ihrem Antrag den staatlich anerkannten Weiterbildungsträger, der Ihr Kind weiterbilden soll.
- Der Bildungsgutschein für Kinder ist unabhängig vom Einkommen der Eltern. Durch diese neue Art der Förderung werden nicht mehr die Schulen unterstützt, sondern die Kinder. Eine Objektförderung ist nun zu einer Subjektförderung verändert worden und soll sich so direkt an die förderungsbedürftigen Kinder richten.
- Sie können als Hartz-IV-Empfänger bei der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein für eine berufliche Weiterbildung beantragen. Den Bildungsgutschein können Sie dann bei dem zukünftigen Weiterbildungsträger vorlegen. Diese Bildungsgutscheine sind allerdings regional begrenzt.
- Entstehen Ihrem Kind durch die Wahrnehmung des Bildungsangebots Fahrtkosten, sollten Sie wissen, dass die Kosten, die Ihnen durch die An- und Abreise Ihres Kindes entstehen, erstattet werden. Es wird eine Entfernungspauschale erstattet, die für die ersten 10 Kilometer 36 Cent pro Kilometer beträgt und für jeden folgenden Kilometer 40 Cent.
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