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Betriebsrat - die Listenwahl anschaulich erklärt

Betriebsräte engagieren sich für Arbeitnehmer.
Betriebsräte engagieren sich für Arbeitnehmer. © Rainer_Aschenbrenner / Pixelio
Der Betriebsrat unterstützt Arbeitnehmer dabei, angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen; er hat aber auch bei vielen Entscheidungen im Unternehmen selbst ein Mitspracherecht. Damit er dieser Verantwortung auch gerecht werden kann, finden regelmäßige Wahlen statt. Wie funktioniert dabei die Listenwahl?

Es gibt zwei Wahlsysteme, nach denen Vertreter in den Betriebsrat gewählt werden können - die Listenwahl und die Personenwahl. Erstere ist gewissermaßen der Normalfall; es handelt sich dabei um eine Verhältniswahl, bei der Listen von Kandidaten verschiedener Interessengruppen aufgestellt werden. Bei der Personenwahl hingegen stehen Einzelpersonen zu Wahl; dabei hat jeder Angestellte des Betriebs nicht nur eine Stimme, sondern kann so viele Kandidaten wählen, wie Sitze im Rat vorhanden sind.

Vorgehen bei der Listenwahl

  • In einem Unternehmen kann es verschiedene Interessengruppen geben - etwa Vertreter der einzelnen Fachrichtungen, die in der Firma tätig sind oder auch Arbeitnehmer, die mit ihrer Tätigkeit im Betriebsrat vor allem ein bestimmtes Ziel verfolgen.
  • Solche Gruppen können dann Listen zugeteilt werden. Diese werden auf einer Liste "aufgestellt" und zur Wahl eingereicht. Dir Angestellten haben eine Stimme, mit welcher sie eine der Listen wählen können. Es ist also nicht möglich, einzelne Personen zu nominieren, stattdessen wird eine der Interessenvertretungen gewählt.
  • Wer dann tatsächlich einen Sitz im Betriebsrat erhält, bestimmt sich nach der Verhältniswahl. Zu beachten ist auch, dass es teils Geschlechterquoten gibt, sodass die Geschlechterverteilung im Rat auch dem Verhältnis von Männern und Frauen in der Arbeitnehmerschaft entspricht.
  • Das Auszählverfahren funktioniert so, dass zunächst die Stimmen, welche jede einzelne Liste erhalten hat, ausgezählt werden. Die Stimmzahl pro Liste wird dann durch die Nummer geteilt, welche die einzelnen Kandidaten auf der Liste haben.
  • Wenn beispielsweise eine Liste 200 Stimmen erhalten hat und 5 Kandidaten beinhaltet, dann erhält Kandidat 200 Stimmpunkte (200 geteilt durch 1), Kandidat 2 erhält 100 Stimmpunkte (200 geteilt durch 2), Kandidat 3 erhält 67 Punkte (200 geteilt durch 3), Kandidat 4 bekommt 50 Punkte (200 geteilt durch 4) und Kandidat 5 bekommt 40 Punkte (200 geteilt durch 5).
  • So wird bei der Listenwahl mit allen Listen verfahren. Danach werden die Stimmpunkte der einzelnen Kandidaten in eine Rangfolge gebracht. So kann es etwa sein, dass der erste Kandidat auf Liste 1 mit 200 Punkten den Rangplatz 1 erhält und der erste Kandidat der Liste 3 mit 160 Punkten dem Rangplatz 2 zugeordnet wird. Entsprechend dieser Reihenfolge werden dann alle Sitze im Betriebsrat verteilt.
  • Wenn es mehr Kandidaten als Sitze gibt, dann führt die Listenwahl dazu, dass Gewählte mit einer zu geringen Rangzahl keinen Platz erhalten. Sind beispielsweise mehr Männer als Frauen durch die Listenwahl bestimmt worden und entspricht so die Geschlechterverteilung im Rat nicht der Verteilung in der Belegschaft, dann kann es passieren, dass auch ein Kandidat mit einer geringeren Rangzahl einen Sitz erhält, wenn das dazu beiträgt, das Geschlechterverhältnis auszugleichen.

Wann wird im Betriebsrat mit Listen gewählt?

  • Nicht immer kommt die Listenwahl bei der Besetzung des Betriebsrates zum Einsatz, denn gerade bei kleinen Firmen ist davon auszugehen, dass es nicht genug Kandidaten gibt, um mehrere Stimmlisten zu füllen.
  • Daher dürfen Unternehmen mit maximal 50 Angestellten auch in einem einfacheren Verfahren wählen; statt der Listenwahl wird dann eine Personenwahl vorgenommen. Hier gibt es keine konkreten Interessengruppen, sondern es werden Einzelpersonen in den Betriebsrat gewählt.
  • Entscheidend ist dann, wer wie viele Stimmen erhält, wobei die Kandidaten anhand der Anzahl der Stimmen in eine Rangfolge gebracht werden und dementsprechend Sitze im Rat erhalten.
helpster.de Autor:in
Andrea Nittel-Neubert
Andrea Nittel-NeubertAndrea war im Personalwesen tätig und hat dadurch einen professionellen Blick auf die Aspekte von Beruf & Karriere. Durch ihr Studium in der klinischen Psychologie kann sie nicht nur Karrieretipps geben, sondern auch in den Bereichen Liebe & Beziehungen weiterhelfen.
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