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Betriebliche Altersvorsorge kündigen - was Sie dabei beachten sollten

Das Kündigen der betrieblichen Altersvorsorge bedeutet Geldvernichtung.
Das Kündigen der betrieblichen Altersvorsorge bedeutet Geldvernichtung. © Michael_Staudinger / Pixelio
Arbeitnehmer geraten hin und wieder in eine Situation, in der sie überlegen, die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen. Gemäß eines Urteils des LG Hamburg (Az. 332 O 409/05) wurde diese Möglichkeit aber unterbunden. Auch ein gekündigter Vertrag darf erst bei Vorlage des Rentenbescheids ausgezahlt werden.

Grundprinzip der betrieblichen Altersvorsorge

  • Die betriebliche Altersvorsorge bietet Ihnen als Arbeitnehmer die Möglichkeit, steuer- und sozialabgabenbefreit eine Zusatzrente aufzubauen. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens eine Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung anzubieten.  
  • Grundsätzlich gilt bereits bei der Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge zu beachten, dass immer Ihr Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und damit auch Vertragspartner des Versicherers ist. Dabei ist es unabhängig davon, ob es sich um eine arbeitgeberfinanzierte Zusage handelt oder ob Sie die Beiträge aus Ihrem Brutto-Einkommen abführen. 
  • Eine Direktversicherung oder Pensionskasse wird mit einer Lebens- oder Rentenversicherung unterlegt. Dies kann eine klassische Vertragsform sein oder eine fondsbasierte Lösung. Im Falle einer Kündigung würden vom eingezahlten Kapital die angefallenen Vertirebs- und Einrichtungskosten abgezogen. Es dauert lange, bis der Rückkaufswert die Summe der eingezahlten Beiträge übersteigt.

Betriebliche Altersvorsorge - Hinweise zum Kündigen 

Wie in der Einleitung erwähnt, bringt eine Kündigung des Vertrages wenig, da die Auszahlung bis zum Rentenbeginn aufgeschoben wird. Hintergrund ist ein Verfügungsverbot über das Kapital gemäß Betriebsrentengesetzes. Wer jedoch die Kündigung auf jeden Fall umsetzen möchte, sollte Folgendes beachten:

  • Handelt es sich bei der betrieblichen Altersvorsorge um einen arbeitgeberfinanzierten Vertrag, können Sie ihn im Grunde nur kündigen, wenn die Versicherungsnehmereigenschaften auf Sie übertragen werden. 
  • Handelt es sich um eine Gehaltsumwandlung, wäre die Kündigung jederzeit möglich, bringt aber über die Rückkaufswertproblematik noch weitere Nachteile mit sich. 
  • Wenn Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge kündigen, sind die Verluste aber noch erheblich höher. 
  • Die Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge sind, obwohl Gehaltsanteile, weder mit Lohnsteuer noch mit Sozialabgaben behaftet. Wenn Sie den Vertrag vor Erreichen des Rentenalters kündigen, müssen Sie die eingesparten Steuern und Sozialabgaben auf die Beitragssumme nachentrichten. 
  • Berechnungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Nachforderung den vorhandenen Rückkaufswert in der Regel sogar noch übersteigt, das heißt, dass im Falle einer Kündigung kein Restkapital ausgezahlt wird, sondern aus eigener Tasche noch Gelder nachentrichtet werden müssten. 
  • Die Kündigung der betrieblichen Altersversorgung sollte von einem Steuerberater genauestens berechnet werden, die Beitragsfreistellung ist auf jeden Fall die bessere Alternative.  
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