Der Begriff Besitzstand beinhaltet sprachlich bereits die Aussage, dass jemand eine Position im Leben oder im Beruf erreicht hat, die ihm eine gewisse Qualität oder einen bestimmten Vermögenswert garantiert. Das Interesse geht dann natürlich dahin, diesen erreichten Besitzstand auf Dauer zu bewahren und ihn gegen Angriffe zu schützen.
Alles verändert sich irgendwann
- Im Leben ist nichts ewig. Fortschritt bedeutet oft auch zugleich Rückschritt. Wenn der Staat soziale Leistungen nicht mehr finanzieren kann, muss er sie kürzen. Wer sich dann auf seinen Besitzstand beruft, hat zunächst allenfalls moralische Rechtfertigungen. Rechtlich kann er seinen Besitzstand aber nur begründen, wenn er ihm auf Dauer oder auf einen bestimmten Zeitraum garantiert ist.
- Allgemein ist festzuhalten, dass auch ein Besitzstand aufkündbar ist, es sei denn, der zur Aufkündigung Berechtigte vereinbart mit dem Besitzständler eine Besitzstandklausel und garantiert ihm den Erhalt seines Besitzstandes. Der Inhalt ist wiederum Verhandlungs- und Vereinbarungssache.
Besitzstandklausel in Tarifverträgen
- Ein Beispiel, in dem mittels einer Besitzstandklausel der Status quo festgeschrieben wird, ist der Tarifvertrag des öffentlichen Diensts. Die Urlaubstage wurden ab 2012 für Bedienstete im Alter von 40 bis 54 Jahre von 30 auf 29 Urlaubstage verkürzt. Damit soll die angebliche Ungleichbehandlung jüngerer Arbeitnehmer beseitigt werden, deren Urlaubstage zugleich von 26 auf 29 Tage erhöht wurden.
- Um den Besitzstand der Arbeitnehmer, die bislang 30 Urlaubstage hatten, zu bewahren, wurde eine Besitzstandklausel eingefügt, die den Jahrgängen 1958 bis 1972 garantiert, dass sie auch weiterhin 30 Urlaubstage beanspruchen können, sofern das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2011 bestand. Arbeitnehmer, die nach dem 31.12.2011 angestellt werden, erhalten nur noch 29 Urlaubstage. Sie haben noch keinen Besitzstand erworben.
Änderungskündigung im Arbeitsverhältnis
- Auch im laufenden Arbeitsverhältnis können Sie einen Besitzstand erwerben, dem aber Grenzen gesetzt sind. Maßgeblich ist Ihr Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber kann den Inhalt nicht einseitig verändern und beispielsweise Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit um 2 Wochenstunden erhöhen.
- Er kann Ihnen allerdings eine Änderungskündigung aussprechen, die er im Fall der Geltung des Kündigungsschutzgesetztes sozial rechtfertigen muss (Betrieb hat wirtschaftliche Probleme) und Ihnen anbieten, das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortzusetzen. Ihr Besitzstand beschränkt sich also auf den Bestand Ihres Arbeitsvertrages.
Auch Beton ist vergänglich
- Auch in anderen Lebensbereichen kommt der Besitzstand zum Tragen. Haben Sie auf Ihrem Grundstück ein Bauwerk oder eine Blockhütte errichtet, ohne die erforderliche Baugenehmigung einzuholen, können Sie mit der Bauaufsichtsbehörde in gewissen Fällen eine Besitzstandklausel vereinbaren, die Ihnen den Erhalt des Objekts ausnahmsweise, vielleicht unter bestimmten Bedingungen, zugesteht.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?