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Beschwerdebrief an Reiseveranstalter - darauf sollten Sie achten

Inhaltsverzeichnis

Doppelzimmer mit Meerblick.
Doppelzimmer mit Meerblick. © Alfred Heiler / Pixelio
Wer eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter bucht, erwartet einen störungsfreien Urlaubsverlauf. Haben Sie Anlass zur Reklamation, formulieren Sie einen Beschwerdebrief und beachten Sie die maßgeblichen Formalien und Fristen.

Wenn Sie eine Pauschalreise, also mindestens zwei Reiseleistungen mit einem Gesamtpreis, bei einem Reiseveranstalter gebucht haben, richten sich Ihre Rechte nach dem Reisevertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Nur der Reiseveranstalter nimmt Reklamationen entgegen

  • Erweist sich Ihre Reise als mangelhaft, müssen Sie zunächst den Reiseveranstalter und vorrangig seinen Vertreter (Reiseleiter, Agentur) am Urlaubsort über den Reisemangel informieren und auffordern, den Mangel zu beseitigen.
  • Wichtig ist, dass Sie die Beanstandung so genau wie möglich bezeichnen und Ihr Abhilfeverlangen mit einer Frist verbinden. Je schwerer der Mangel, desto kürzer dürfen Sie die Frist setzen. Aus Gründen sollten Sie Ihre Beschwerde schriftlich formulieren und im Idealfall von der Reiseleitung vor Ort bestätigen lassen.
  • Beachten Sie, dass der Leistungsträger (Fluggesellschaft, Hotelier) nicht der richtige Adressat für eine Beschwerde gegen den Reiseveranstalter ist.

Sichern Sie Beweise vor Ort

  • Weist Ihnen die Reiseleitung eine Ersatzunterkunft zu, sollten Sie eine Abfindungs- oder Verzichtserklärung nur unter dem Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Ansprüche unterschreiben.
  • Sichern Sie Beweise, indem Sie ein Mängelprotokoll erstellen, Fotos aufnehmen, eine Bestätigung der Leistungsträger einholen, sowie die Namen und Anschriften von Zeugen festhalten.

Nach Reiserückkehr erneut Beschwerdebrief formulieren

  • Ändert sich die Situation während des Aufenthalts nicht, müssen Sie zusätzlich nach der Beendigung Ihrer Reise innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende Ihre Forderung beim Reiseveranstalter formal nochmals anmelden. Ihre vorhergehende Beschwerde am Urlaubsort reicht dazu nicht aus.
  • Das vertraglich vorgesehene Reiseende ergibt sich aus Ihrer Reisebestätigung. Es ist der letzte Tag der Reise. Beispiel: Reiseende laut Reisebestätigung am 10. August. Ihre Frist beginnt am 11. August zu laufen und endet am 10. September.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Beschwerdebrief innerhalb der Monatsfrist beim Reiseveranstalter zugegangen ist. Die Absendung mit der Post genügt nicht.

Fordern Sie klar Ihr Recht

  • Ihr Beschwerdebrief ist formlos erlaubt. Aus Beweisgründen sollten Sie Ihre Ansprüche schriftlich mit Einschreiben direkt beim Veranstalter und nicht beim vermittelnden Reisebüro geltend machen.
  • In Ihrem Beschwerdebrief an den Reiseveranstalter müssen Sie unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass Sie Rechtsansprüche geltend machen. Dazu gehört die Bezeichnung der Reisemängel im Detail und ein allgemeines Zahlungsverlangen.
  • Ihr Beschwerdebrief sollte den Sachverhalt so klar beschreiben, dass der Reiseveranstalter erkennen kann, dass tatsächlich Rechtsansprüche geltend gemacht werden. Eine einfache Übersendung einer Mängelliste mit der Bitte um Stellungnahme genügt nicht.

Formulieren Sie eine Entschädigungserwartung

  • Beschreiben Sie Ihre Reise also anhand der Reisedaten und übersenden am besten eine Kopie der Reisebestätigung. Weisen Sie nach, dass Sie während der Reise den Mangel bereits beanstandet haben. Fügen Sie Ihre Beweismittel bei.
  • Sie brauchen Ihren Anspruch der Höhe nach nicht zu beziffern. Sie sollten aber einen Mindestbetrag angeben, den Sie als Entschädigung erwarten.
  • Eine rechtliche Bewertung des Sachverhalts wird von Ihnen nicht erwartet.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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