Was Sie benötigen
- versicherungspflichtige Arbeitsstelle
- private Berufsunfähigkeitsversicherung
- ärztliches Attest
Mehrere Millionen Menschen können aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben. Infolgedessen scheidet mindestens jeder vierte Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Wären Sie davon betroffen und wollten die Voraussetzungen einer Rente wegen Berufsunfähigkeit prüfen, könnte sich Ihr Recht aus unterschiedlichen Quellen herleiten lassen.
Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Wenn Sie vor dem 02.01.1961 geboren sind und krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr arbeiten können, drängen sich die Voraussetzungen einer gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente auf. Sie werden dabei in Ihrem beruflichen Status geschützt, falls Sie eine Fachqualifikation haben und Ihnen eine andere Beschäftigung nicht zumutbar ist.
- Das heißt, wenn Sie etwa den Beruf des Elektromeisters oder den der Friseurmeisterin aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, gelten Sie grundsätzlich als berufsunfähig.
- Sind Sie nach dem 02.01.1961 geboren, gibt es diesen Berufsschutz nicht mehr. Hier kann allenfalls eine Erwerbsminderungsrente infrage kommen. Stehen Sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch für mindestens drei Stunden zur Verfügung, werden Sie noch irgendetwas arbeiten müssen.
- Legen Sie ein ärztliches Attest Ihres Haus- oder Facharztes vor. Darin muss bescheinigt sein, dass Sie infolge Ihres Gesundheitszustandes voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht mehr Ihren letzten Beruf ausüben können. Den Ärzten sind die Regeln dazu bekannt.
- Überprüfen Sie, ob Sie in Ihrem Versicherungsverlauf in den fünf Jahren vor dem Eintritt Ihrer Erwerbsminderung für drei Jahre Pflichtversicherungszeiten zurückgelegt haben. Haben Sie bereits die gesetzlich vorgeschriebene allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt? Dies können Sie aus den Jahresbescheinigungen der Rentenversicherungsträger entnehmen.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wie zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Voraussetzungen bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
- Um die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeitsrente zu erfüllen, müssen Sie vorher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Diese sollte Leistungen in Form einer Rente und nicht nur in Form einer Beitragsbefreiung vorsehen. Dies ist oft der Fall, wenn eine Lebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen worden ist.
- Sie sind schwer erkrankt und die Krankheit wird nach Einschätzung Ihres Arztes mindestens sechs Monate andauern? Oder Sie leiden schon mindestens sechs Monate an einer gesundheitlichen Beeinträchtigung? Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen.
- Besorgen Sie sich direkt von Ihrem Versicherer den Leistungsantrag zur Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente oder wenden Sie sich an Ihren Versicherungsvermittler. Füllen Sie das Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus und erteilen dem Versicherer auch die erforderliche schriftliche Entbindung der Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht.
Stehen Sie auf jeden Fall dem Versicherer für etwaige weitere ärztliche Untersuchungen zur Verfügung.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?