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Beim Ausparken Auto angefahren - so reagieren Sie korrekt

Ausparkendes Auto angefahrener Schaden melden
Ausparkendes Auto angefahrener Schaden melden
Bagatellschäden wenn das Auto beim Ausparken angefahren ist, können entweder durch Unachtsamkeit oder ungünstige Park- und Sichtverhältnisse passieren. Der Geschädigte muss aber vom Verursacher möglichst sofort über den Schaden informiert werden. Sie sollten sich also korrekt verhalten, um keine unliebsamen Konsequenzen zu befürchten.

Angefahrenes Fahrzeug Autobesitzer  unverzüglich melden

Als Verursacher eines angefahrenen Autos sollten Sie das nötige Verantwortungsgefühl besitzen und den Geschädigten möglichst rasch über den Schaden am angefahrenen Auto informieren.

  • Vor einem Kaufhaus geparkten Auto kann es durchaus der Fall sein, dass der Fahrer sich noch im Laden befindet und nicht sofort direkt angesprochen werden kann. Versuchen Sie daher, den Fahrzeughalter im Geschäft ausrufen zu lassen, damit Sie vor Ort über den Unfallhergang berichten können.
  • Warten Sie an Ihrem Auto eine gewisse Zeit ab, bis sich der Geschädigte am angefahrenen Auto befindet.
  • Eine schriftliche Erklärung, dass Sie der Schadenverursacher beim Falschausparken sind, ist für die Betroffenen nach der Unterzeichnung beider Autofahrer hilfreich.
  • Sobald Sie sich vom Unfallort entfernen - sei es auch nur für wenige Minuten - müssen Sie Ihre Adresse und das Unfallgeschehen jemandem mitteilen. Das können Zeugen sein, die den Crash beim Ausparken beobachtet haben. Aber Sie können auch kurzfristig zum Ausfindigmachen des Fahrzeughalters eine Notiz mit der Adresse an der Autoscheibe hinterlegen, dass Sie der verantwortliche Schadensverursacher am angefahrenen Auto sind und in wenigen Minuten wieder am Auto erscheinen.
  • Sollte am Parkplatz der geschädigte Fahrer dieses Missgeschick als Bagatellschaden ansehen und auf einen finanziellen Ausgleich verzichten, sollten Sie dies möglichst schriftlich bestätigen lassen, damit Sie vor einer späteren Anzeige sicher sind.

Schadensfall durch Falschausparken am Fremdfahrzeug der Polizei melden

  • Wenn Sie sich nicht schnellstmöglich um den Schaden an einem angefahrenen Auto kümmern, begehen Sie Fahrerflucht, was unangenehme Folgen mit sich zieht.
  • Um dies auch bei einem Schaden durch falsches Ausparken zu verhindern, sollten Sie möglichst umgehend die zuständige Polizei von dem Vorkommnis verständigen und Ihre Adresse sowie den Tathergang schildern.
  • Erklären Sie sich sowohl bei der Polizei als auch durch ein persönliches Gespräch beim geschädigten Autobesitzer wegen angefahrenen Fahrzeugs bereit, dass Sie für den entstandenen Schaden beim Ausparken aufkommen und diesen Schaden Ihrer Versicherung umgehend melden werden. Auf jeden Fall muss der Fahrzeugbesitzer über die betreffende Versicherungsgesellschaft beziehungsweise Kfz-Versicherung informiert werden und darf nicht im Unwissen gelassen werden.
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