Was Sie benötigen
- Suchformular
Damit Sie keine großen Schwierigkeiten bekommen, falls ein Brief oder ein Paket nicht ankommt, sollten Sie wertvolle Gegenstände immer als Paket versenden. Die Post versichert Paketsendungen ohne Aufpreis bis zu einer Höhe von 500 Euro.
Sendungen bei der Post aufgeben
- Geben Sie wertvolle Sendungen bei der Post immer als Paket auf. Hier haben Sie nicht nur den Vorteil, dass der Inhalt versichert ist, sondern Sie erhalten auch eine Sendungsnummer, die Sie auf dem Kassenbeleg finden. Hierüber können Sie jederzeit den Versandstatus Ihres Pakets oder Briefs über das Internet überwachen.
- Auch Briefe und Sendungen, die nicht das Paketformat erfüllen, können bei der Post als Paket versendet werden.
- Achten Sie auf den Unterschied zwischen Päckchen und Paket. Nur Pakete sind versichert und ab 6,90 Euro zu haben.
Suchauftrag beantragen und ausfüllen
- Wenn Ihre Sendung nicht angekommen ist, können Sie bei der Postfiliale Ihres Vertrauens einen Suchauftrag stellen. Um im Verlustfall den geldwerten Inhalt erstattet zu bekommen, brauchen Sie den Einlieferungsbeleg Ihrer Sendung. Diesen erhalten Sie nur für Pakete.
- Auf dem Suchauftrag tragen Sie Ihre persönlichen Angaben ein, wie Name und Adresse. Zusätzlich tragen Sie die Art der Sendung, beispielsweise Paket, Päckchen oder Brief ein, sowie die Sendungsnummer, falls vorhanden.
- Im Suchauftrag müssen Sie Angaben über den genauen Inhalt des Pakets machen und den Wert der Gegenstände.
- In der Regel können bei der Post nur Pakete zurückverfolgt und erstattet werden. Sie können zwar auch für verloren gegangene Briefe und Päckchen einen Suchauftrag stellen, allerdings sollten Sie sich hierbei keine allzu großen Hoffnungen auf Erstattung machen.
Alle Angaben: Stand November 2011
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?