Insbesondere wichtige Postsendungen sollten Sie auf jeden Fall als Einschreiben aufgeben. Dadurch kann der Versand nachverfolgt werden. Außerdem haben Sie Gewissheit, dass der Empfänger das Dokument erhält. Der Empfänger oder ein Bevollmächtigter muss den Empfang des Einschreibens durch seine Unterschrift bestätigen.
Ein Einschreiben bei der Post aufgeben
- Nachdem Sie den Brief fertiggestellt und in ein entsprechendes Couvert gelegt haben, müssen Sie damit zur nächsten Postfiliale gehen.
- Am Schalter müssen Sie dann sagen, dass der Brief als Einschreiben versandt werden soll. Daraufhin wird von dem Postangestellten ein Aufkleber neben die Empfängeranschrift geklebt.
- Auf dem Aufkleber befindet sich unter anderem eine Sendungsnummer. Anhand dieser Nummer kann der Brief später nachverfolgt werden.
- Für ein Einschreiben fällt ein etwas höheres Porto an als für einen einfachen Brief. Die höheren Portokosten sind deshalb fällig, weil die Post beim Versand von Einschreiben einen höheren Arbeitsaufwand hat.
- Nachdem Sie das Porto bezahlt haben, erhalten Sie einen Einlieferungsbeleg, den Sie sorgfältig aufbewahren sollten.
- Beim Verlust eines Einschreibens erhalten Sie von der Post eine Entschädigung in Höhe von 25 Euro.
Einschreiben eigenhändig und Einschreiben mit Rückschein
- Wenn Sie bei der Post ein Einschreiben aufgeben, können Sie auch „Einschreiben eigenhändig“ wählen. In dem Fall muss der Empfang des Einschreibens vom Empfänger persönlich bestätigt werden. Weder ein Familienangehöriger noch ein Bevollmächtigter darf den Empfang bestätigen.
- Bei einem Einschreiben mit Rückschein erhalten Sie von der Post eine Bestätigung, dass der Empfänger den Brief angenommen hat. Auf dem Rückschein finden Sie dann auch die Unterschrift des Empfängers.
- Sie können aber auch beides kombinieren, sodass Sie ein Einschreiben eigenhändig mit Rückschein bei der Post aufgeben.
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