Behördliches Führungszeugnis - wann die Behörden die Eintragung tilgen
- Ein behördliches Führungszeugnis gibt Auskunft über die Vorstrafen einer Person. Um nachzuprüfen, ob Ihr behördliches Führungszeugnis Vorstrafen vorweist, sollten Sie es bei Ihrer örtlichen Meldebehörde beantragen. Dies kostet Sie ca. 13 Euro. Weist Ihr Führungszeugnis Eintragungen vor, so tilgen die Behörden diese nach Ablauf einer bestimmten Frist. Je höher das Urteil, desto länger die Tilgungsfrist. Die jeweiligen Fristen bertragen für das Bundeszentralregister fünf, zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre.
- Sie sollten wissen, dass die Vorstrafen, die im Führungszeugnis stehen, bereits nach kürzeren Fristen, das heißt drei, fünf oder zehn Jahren gemäß § 34 BZRG getilgt werden. Wann das Tilgen Ihrer Eintragung erfolgt, erfahren Sie bei dem Bundesamt für Justiz.
- Das Tilgen führt dazu, dass Ihre Eintragung aus dem Bundeszentralregister verschwindet. Beachten Sie, dass nicht alle Eintragungen, die im Bundeszentralregister stehen, in Ihrem Führungszeugnis eingetragen werden. Sie können im Bundeszentralregistergesetz nachlesen, ob und welche Vorstrafen im Führungszeugnis eingetragen werden.
- Sie sollten beachten, dass wenn Sie nach der Löschung eine neue Straftat begehen, Ihre bisherigen Eintragungen wieder erscheinen. Dies ändert sich dann wieder erst, wenn Ihr letztes Urteil gelöscht werden kann.
Wissenswertes über ein Behördliches Führungszeugnis
- Das Führungszeugnis ist ein Strafregisterauszug. In dem Führungszeugnis werden Ihre registrierten Straftaten als Eintragungen wiedergegeben.
- Sie können ab Ihrem 14. Lebensjahr ein behördliches Führungszeugnis beantragen. Sind Sie verurteilt worden wegen einer Straftat, so erhalten Sie nicht immer eine Eintragung in Ihrem Führungszeugnis, Jugendstraftaten werden dort nicht aufgeführt. Die Eintragungen tilgen die Behörden nach Fristablauf. Nach dem Tilgen bleibt Ihr Führungszeugnis eintragungsfrei, außer Sie werden wieder verurteilt.
- Sie sollten über ein behördliches Führungszeugnis wissen, dass es auf Antrag des Bundesamtes für Justiz ausgestellt wird.
- Den Antrag auf ein Führungszeugnis können Sie bei den Meldebehörden stellen.
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