Was Sie benötigen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geld
Wenn Sie sich für einen Job im öffentlichen Dienst bei einer Behörde bewerben, verlangt diese in aller Regel ein Behördenführungszeugnis, während für eine Arbeitsstelle in der Privatwirtschaft ein einfaches Führungszeugnis ausreichend ist. Dieses Zeugnis enthält die Auflistung von Vorstrafen, wobei § 4 des Bundeszentralregistergesetzes genau regelt, welche dort eingetragen werden.
Wie erhalte ich ein Führungszeugnis?
- Ein gültiges Führungszeugnis oder einen Strafregisterauszug können Sie bei den Meldeämtern der Städte und Gemeinden beantragen. Früher war dafür die Polizei zuständig, und man nannte es polizeiliches Führungszeugnis. Eine Antragstellung über das Internet ist nicht möglich, am besten gehen Sie persönlich zum Amt hin.
- Bei der Antragstellung müssen Sie Ihren Personalausweis oder einen gültigen Reisepass vorlegen. Sie müssen bei der schriftlichen Beantragung angeben, für welchen Zweck (z.B. privater Arbeitgeber, Bewerbung bei einer Behörde) der Registerauszug benötigt wird.
- Wenn ein Behördenführungszeugnis beantragt wird, muss die genaue Postanschrift eingetragen werden, da dieses der Behörde direkt zugesandt wird. Dahingegen erhalten Sie das private Führungszeugnis übersandt und können dann entscheiden, ob Sie es vorlegen wollen oder Gründe dagegen sprechen.
- Brauchen Sie das Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, sind Sie dazu schriftlich aufgefordert worden. Nehmen Sie dieses Schreiben unbedingt für die Antragstellung beim Meldeamt mit.
Wie lange ist die Gültigkeitsdauer des Führungszeugnisses?
Das gültige Führungszeugnis enthält eine genaue, zeitnahe Bescheinigung der im Bundeszentralregister enthaltenen Eintragungen von Vorstrafen. Steht nichts darin, dürfen Sie sich als "nicht vorbestraft" bezeichnen, unabhängig davon, dass eventuell Verurteilungen, z.B. zu einer Geldstrafe, vorliegen. Entscheidend ist aber, dass derjenige, der die Vorlage verlangt, ein möglichst aktuelles Führungszeugnis sehen will. Dies bedeutet, dass in aller Regel das Führungszeugnis nur so lange gültig ist, wie noch keine drei Monate seit seiner Ausstellung durch das Bundeszentralregister in Bonn verstrichen sind. Während eines solchen Zeitraumes könnten Verurteilungen erfolgt sein, sodass Sie in diesem Fall eine aktuellere Bescheinigung vorlegen müssten.
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