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Behinderungsgrad 60 % - so beantragen Sie die Reduzierung der Autosteuer

Inhaltsverzeichnis

Alternativ zur Kfz-Steuererleichterung können Behinderte den Nahverkehr ermäßigt nutzen.
Alternativ zur Kfz-Steuererleichterung können Behinderte den Nahverkehr ermäßigt nutzen.
Ein Behinderungsgrad in Höhe von 60 % ist allein leider nicht ausreichend, um die ermäßigte Kraftfahrzeugsteuer beantragen zu können. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die ermäßigte Kfz-Steuer trotzdem erfolgreich beantragen.

Was Sie benötigen

  • Antragsformular "Antrag auf Vergünstigung bei der Kfz-Steuer"
  • Schwerbeschädigtenausweis mit orangem Flächenaufdruck
  • Beiblatt ohne Wertmarke (vom Versorgungsamt)
  • Fahrzeugpapiere

Reichen 60 % Behinderungsgrad, um eine Ermäßigung bei der Autosteuer zu beantragen?

Wie bereits in der Einleitung kurz erwähnt, sind 60 % Behinderungsgrad allein leider noch nicht für eine Beantragung der ermäßigten Autosteuer ausreichend. In Kombination mit bestimmten Merkzeichen sieht dies aber schon ganz anders aus.

  • Die wortwörtlichen Festlegungen zur Kfz-Steuerbefreiung für Schwerbehinderte finden Sie im § 3a Absatz 1 im Kraftfahrzeugsteuergesetz.
  • Sollten Sie zusätzlich zu Ihrem Behinderungsgrad 60 % über das Merkzeichen "aG", "H" oder "BI"  verfügen, können Sie die Befreiung von der Zahlung der Kfz-Steuer, für ein auf sich selbst zugelassenes Kfz beantragen.
  • Ein Schwerbeschädigtenausweis mit einem orangefarbenen Flächenaufdruck berechtigt Sie zur Beantragung der um 50 % ermäßigten Autosteuer. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass Sie auf Ihr Recht zur kostenlosen Nutzung von Bus und Bahn verzichten. Sollten Sie lieber die alternative Möglichkeit der kostenlosen Beförderung in Anspruch nehmen wollen, müssten Sie lediglich 60 Euro Eigenanteil zahlen.
  • Die Nutzung Ihres Fahrzeuges ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die auf dem Merkblatt zum "Antrag auf Vergünstigung bei der Kfz-Steuer" vermerkt sind. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften entfällt die Steuervergünstigung.

So beantragen Sie bei 60 % Behinderungsgrad mit orangefarbenem Flächenaufdruck die Ermäßigung der Autosteuer

  1. Überprüfen Sie, ob Sie die Antragvoraussetzungen erfüllen, und neben dem Behinderungsgrad 60 % über eins der notwendigen Merkzeichen oder den orangefarbenen Flächenaufdruck verfügen. Wenn ja, besorgen Sie sich einen "Antrag auf Vergünstigung bei der Kfz-Steuer".
  2. Füllen Sie Ihren Antrag entsprechend Ihrer persönlichen Gegebenheiten aus.
  3. Unterschreiben Sie Ihren Antrag.
  4. Reichen Sie den Antrag zusammen mit dem Beiblatt vom Versorgungsamt (ohne Wertmarke), Ihrem Schwerbeschädigtenausweis mit 60 % Behinderungsgrad und orangefarbenem Flächendruck sowie Ihrem Fahrzeugschein bei Ihrem zuständigen Kfz-Steuer-Finanzamt ein. Die Bearbeitung Ihres Antrags nimmt in der Regel 2-3 Wochen in Anspruch.
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