Was Sie benötigen
- Planungsunterlagen
- Statik
In Deutschland braucht es für alles seine Genehmigung. Sogar für eine Überdachung. Allerdings hat das Erfordernis einer Baugenehmigung gute Gründe.
Klären Sie mit einer Bauvoranfrage die Baugenehmigung
- Baurecht ist vorwiegend Landesrecht. Es gibt von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regeln, die teilweise durch Vorschriften der Städte und Gemeinden konkretisiert werden. Bevor Sie eine Überdachung planen oder gar einen Bausatz kaufen, sollten Sie sich zum Bauordnungsamt Ihrer Gemeinde bemühen. Fragen Sie dort konkret nach, welche Vorschriften es für eine Überdachung gibt, insbesondere ob überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich ist.
- Auch eine Überdachung ist ein Bauwerk im Sinne der Landesbauordnung. Als ein untergeordnetes Bauwerk ist sie zwar meist genehmigungsfrei. Dennoch fordern Gemeinden im Rahmen eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens meist zumindest eine Bauanzeige.
- Selbst wenn Sie keine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie Grenzabstände, Grenzbebauung, Bauhöhe, Baufluchten und Ähnliches berücksichtigen. Selbstverständlich muss auch eine Überdachung den anerkannten Regeln der Baukunst entsprechen, insbesondere statisch abgesichert sein.
- Wenn Sie einen Bausatz für eine Überdachung kaufen, achten Sie darauf, dass eine Bauzeichnung, Baubeschreibung und vor allem eine Baustatik mitgeliefert werden.
Überdachung kann ihre Nachbarn provozieren
- Liegt die Höhe Ihrer geplanten Überdachung über 3 m, müssen Sie bei einer Grenzbebauung oder einer grenznahen Bebauung meist die Zustimmung Ihres Nachbarn einholen.
- Diese muss notariell beurkundet und im Baulastenverzeichnis zur Eintragung gebracht werden.
Achten Sie auf die richtige Statik
- Der entscheidende Gesichtspunkt besteht aber in der Statik. Sie müssen bedenken, dass der Anbau einer Überdachung an das vorhandene Gebäude zu einer erheblichen Belastung der Gebäudewand führen kann. Die vorhandene Wand muss diese Last tragen können. Um jegliches Risiko auszuschalten, benötigen Sie eine Statik. Sie müssen also damit rechnen, dass das Bauordnungsamt die Vorlage einer Statik fordert.
- Ein weiterer Gesichtspunkt besteht darin, dass Sie mit einer Überdachung die vorhandene Grundstücksfläche so sehr bedecken, dass beispielsweise bei einem Reihenhaus eine optische Überlastung entsteht und die Baugenehmigungsbehörde eine Baugenehmigung vorschreibt und diese aus diesem Grund möglicherweise verweigert.
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