Was Sie benötigen
- Bauantrag
- Bauvorlagen
Baugenehmigungen für Carports - das gilt für Bayern
- In Bayern brauchen Sie grundsätzlich für Gebäude im Innenbereich bis zu 75 qm eine Baugenehmigung. Hinsichtlich Garagen und überdachter Stellplätze (Carports) liegt die Grenze bei 50 qm (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b der Bayerischen Landesbauordnung).
- Allerdings können Städte und Gemeinden in Bayern durch Satzungen bestimmen, dass für genehmigungsfreie Bauvorhaben dennoch ein Kenntnisgabeverfahren (Verfahren zur Genehmigungsfreistellung) durchgeführt werden muss.
- Verfahrens- bzw. genehmigungsfrei heißt noch nicht, dass Ihr Carportbau auch zulässig ist. Darüber hinaus müssen Sie natürlich alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten, z.B. Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO oder Brandschutzvorschriften.
- Bei Unsicherheiten oder Zweifeln sollten Sie die örtliche Baubehörde befragen. Der zuständige Sachbearbeiter gibt Ihnen Auskunft und kann Sie über alle Besonderheiten aufklären. Klären Sie u.U. auch ab, welcher Raum auf Ihrem Grundstück überhaupt nutzbar ist, was wiederum von der Länge Ihrer Einfahrt abhängt.
- Ist für den geplanten Carportbau eine Baugenehmigung notwendig, so müssen Sie den Bauantrag schriftlich beim zuständigen Bauamt stellen. Diesem amtlichen Antrag, den Sie beim örtlichen Bauamt oder im Internet bekommen, müssen Sie Bauvorlagen beifügen, und zwar eine Flurkarte im Maßstab 1:500, einen Lageplan, eine Baubeschreibung, eine Bauzeichnung, einen Bebauungsplan sowie Angaben zu den Eigentümern der Nachbargrundstücke (Name, Anschrift, Flurstück). Fragen Sie ggf. Ihren Fachhändler nach Bauunterlagen für Ihr Carport.
- Nach Eingang des Bauantrags samt Bauvorlagen schließt sich das bauaufsichtliche Genehmigungsverfahren an. Stehen keine Vorschriften entgegen, wird Ihnen die Baugenehmigung erteilt, was auch unter Auflagen geschehen kann (Art. 68 BayBO).
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