Was Sie benötigen
- Baugenehmigung
- Architekt
- verschiedene Informationen
Wie jedes andere Bauwerk, so unterliegt auch der Anbau eines Balkones einer Baugenehmigung. Da der nachträgliche Bau eines Balkones ein Eingriff in die Bausubstanz darstellt, muss er schon alleine deshalb vom Bauamt genehmigt werden.
Beim Bau eines Balkones muss eine Baugenehmigung beantragt werden
- Sie sollten für die Antragstellung zum Bau eines Balkones wenn möglich immer einen Architekten oder Fachhandwerker
- Beachten Sie, dass Sie sich an einen Zimmermeister wenden können, wenn Sie lediglich einen Holzbalkon planen. Der Zimmermann kann dann den Antrag auf die Baugenehmigung für Sie unterzeichnen.
hinzuziehen. Sie gelten als autorisierte Personen, die eine exakte Planung erstellen können. - Bevor Sie jedoch die Erstellung einer Vorhabensbeschreibung für den Erhalt einer Baugenehmigung für einen Balkon beginnen, sollten Sie sich bei Ihrer zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung nach eventuellen regionalen Einschränkungen erkundigen.
- Wenn dann alle Fragen geklärt sind und eine Vorhabensbeschreibung erstellt ist, muss ein Bauplan entworfen werden. Diese Arbeit obliegt dann dem Architekten oder Fachhandwerker.
- Wenn auch der Bauplan fertiggestellt ist, wird dieser zusammen mit allen benötigten Papieren beim Bauamt eingereicht und eine Baugenehmigung beantragt.
- Sie sollten allerdings etwas an Zeit einplanen bis Sie eine Baugenehmigung erhalten. Denn wie bei anderen Bauvorhaben ist auch hier eine gewisse Genehmigungszeit notwendig.
- Entspricht der geplante Balkon der Bauordnung wird das Bauamt eine Baugenehmigung erteilen.
Wissenswertes über das Errichten eines Balkons
- Sie sollten wissen, dass Ihre Baugenehmigung für den Balkon erteilt wird, wenn der Anbau der Landesbauordnung und dem Bebauungsplan entspricht.
- Ausschlaggebend ist für die Baugenehmigung eines Balkons, dass er bestimmte Maße nicht überschreitet und als untergeordnetes Bauteil integriert werden kann.
- Beachten Sie, dass der Balkon nicht mehr als 1,50 m von der Hausfassade abstehen darf. Darüber hinaus sollte er einen Mindestabstand von 2,00 m zum Nachbarhaus halten. Üblicherweise ist für bauliche Änderung ein Mindestabstand von 3,00 Metern einzuhalten, für die Baugenehmigung eines Balkons dürfen Sie diese aber unterschreiten.
Weiterer Autor: Britta Odendahl
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?