Was Sie benötigen
- Den Wunsch einen Balkon nachträglich anzubauen
Was zum Beispiel bei einem Hauskauf oftmals etwas hinten angestellt wird, taucht dann etwas später wieder auf der Wunschliste auf. Es handelt sich dabei um einen Balkon. Gerade dann, wenn zu dem erworbenen Haus kein weiteres Grundstück vorhanden ist. Wer sich in den Sommermonaten nicht irgendwie in die Sonne legen kann, hat dann schnell den Wunsch, einen Balkon nachträglich anbauen zu wollen.
Einen Balkon anbauen - hierzu benötigen Sie eine Baugenehmigung
- Grundsätzlich benötigen Sie eine Baugenehmigung wenn Sie nachträglich einen Balkon anbauen wollen. Der Antrag dazu muss von einem Architekten oder Handwerksmeister unterschrieben werden.
- Sie benötigen ferner eine Baubeschreibung, einen Lageplan, eine statische Berechnung sowie Bauzeichnungen. Wenn dann keine Einschränkungen im Bebauungsplan bestehen, sowie die Konstruktion der Landesbauordnung entspricht, erteilt die Behörde die Genehmigung.
- Ein Sonderfall wenn Sie einen Balkon nachträglich anbauen besteht darin, dass dieser als untergeordnetes Bauteil wenn er bestimmte Masse nicht überschreitet, die Baulinien und Baugrenzen überschreiten kann. Dazu müssen Sie beachten, dass er nicht weiter als 1,50m von der Hauswand absteht und der Abstand zum Nachbargrundstück mindestens 2m beträgt. Somit dürfen Sie den sonst vorgeschriebenen 3m Mindestabstand unterschreiten.
- Wenn Sie also einen Balkon nachträglich anbauen tragen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen, bevor Sie eine Baugenehmigung beantragen.
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