Eine Insolvenz ist nicht nur für Firmen, Geschäfte und Unternehmen nichts Ungewöhnliches. Auch viele Privatpersonen sind hoffnungslos überschuldet und gehen in Insolvenz. Nicht wenige Schuldner haben die Kündigung ihres Girokontos erhalten. Die Beantragung eines Girokontos bei einer anderen Bank ist meist erfolglos, da der negative Schufa-Eintrag dies verhindert.
Trotz Insolvenz ein Bankkonto eröffnen
Trotz Überschuldung und Insolvenz müssen die laufenden Ausgaben weiter bezahlt werden. Wer einen Job hat beziehungsweise antreten möchte, muss in jedem Fall ein Bankkonto haben, auf das der Arbeitgeber den Lohn überweisen kann.
- Bei einer Reihe von Banken können Kunden, insolvent oder nicht, ein Konto auf Guthabenbasis führen. Hier spielt ein Schufa-Eintrag keine Rolle. Denn es erfolgt keine Abfrage bei der Schufa.
- Das Guthabenkonto funktioniert in ähnlicher Weise wie ein normales Girokonto. Alle üblichen Funktionen von der Überweisung zur Lastschrift bis zum Dauerauftrag stehen zur Verfügung. Der einzige Unterschied besteht darin, dass ein Guthabenkonto nicht überzogen werden kann. Einen Dispositionskredit gibt es nicht.
Bei diesen Banken wird Ihnen geholfen
- Postbank und Norisbank gehören zu den Bankinstituten, die es Kunden auf sehr einfache Weise ermöglichen, ein Bankkonto trotz Insolvenz zu eröffnen. Sie müssen den Mitarbeitern in der Bank lediglich den Wunsch auf Eröffnung eines Guthabenkontos mitteilen. Das Bankkonto der Norisbank ist dabei sogar kostenlos.
- Als Bankkunde erhält man eine normale Bankkarte und Zugang zum Online-Banking. Bei Bedarf ist auch eine Prepaid-Kreditkarte erhältlich.
- Bei der EthikBank gibt es mit dem Mikrokonto eine gesonderte Problemlösung für von Insolvenz Betroffene. Hier handelt es sich um ein spezielles Angebot für Schuldner (Bankkonto mit Guthabenführung), die finanzielle Probleme tatsächlich lösen wollen.
Für die Kontoeröffnung wird ein gerichtlicher Beschluss (Schuldenbereinigungsplan, Insolvenzverfahren) benötigt. Ist ein Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen, muss die Zustimmung des Insolvenzverwalters für die Kontoeröffnung vorgelegt werden. Er muss die jeweilige Kontoeröffnung mitunterschreiben.
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