So wird der Auszahlschein der Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit ausgefüllt
- Sie erhalten den Auszahlschein der AOK, wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind und keine weiteren Lohnfortzahlungen von Ihrem Arbeitgeber oder Bezüge von der Arbeitsagentur für Arbeit erhalten.
- Die Bescheinigung wurde von der Krankenkasse mit Ihren persönlichen Daten wie Name, Adresse und Ihrer Versicherungsnummer erstellt. Achten Sie darauf, dass das richtige Datum vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit angegeben wurde.
- Wie Sie sehen werden, ist Ihrer Arbeitsunfähigkeit einer Fall-Nummer zugeordnet. Sie benötigen diese, falls Unstimmigkeiten auftreten und diese mit der AOK zu klären sind.
- Wenn Sie den Auszahlschein bei Ihrem behandelnden Arzt vorlegen, wird dieser Details Ihrer Arbeitsunfähigkeit eintragen.
- In der ersten Spalte muss angekreuzt werden, ob Sie weiterhin arbeitsunfähig sind oder nicht. Ihr Arzt trägt in der zweiten Spalte das Datum ein, wann Sie zuletzt bei ihm vorstellig waren.
- Spalte drei vom Auszahlschein der AOK behandelt die Dauer einer erfolgten stationären Behandlung, während Spalte vier oder fünf bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit anzukreuzen ist.
- Das Datum, an dem Sie wieder bei Ihrem Arzt vorstellig werden müssen, wird in Spalte sechs eingetragen. Es folgt in den letzten beiden Spalten das aktuelle Datum und die Unterschrift und der Praxisstempel Ihres Arztes.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Arzt in der nächsten Zeile die Diagnose Ihrer Erkrankung eintragen muss.
Ausfüllen vom Schein der AOK bei Beendigung der Arbeitsunfähigkeit
- Ist Ihre Arbeitsunfähigkeit beendet, muss nicht der obere, sondern der untere Teil vom Auszahlschein der AOK von Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllt werden.
- Sowohl Beginn, als auch der letzte Tag der Arbeitsunfähigkeit werden nun eingetragen, aber auch, ob Sie weiterhin einer Behandlung bedürfen.
- Nachdem Ihr Arzt die Diagnose Ihrer behandlungsbedürftigen Erkrankung eingetragen hat, sind seine Unterschrift und der Praxisstempel notwendig.
- Das vollständige Ausfüllen vom Auszahlschein erfolgt durch Sie. Sie erklären mit Ihrer Unterschrift, dass Sie während der Arbeitsunfähigkeit keine Beschäftigung und/oder selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben.
- Daneben bestätigen Sie, dass Sie während des Bezuges von Geldleistungen, die durch die AOK gezahlt wurden, weder Arbeitsentgelt noch Leistungen der Agentur für Arbeit oder sonstige Bezüge erhalten haben.
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