Schanklizenz bei einer Gaststätte
Wer gewerbsmäßig eine Gaststätte betreiben möchte, muss sich um eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt kümmern. Die Anmeldung nimmt jenes Gewerbeamt vor, in dessen Bereich der jeweilige Gewerbebetrieb angesiedelt ist. Wer in Hamburg wohnt und einen Betrieb in Lübeck eröffnen möchte, wendet sich an das Gewerbeamt in Lübeck.
Der Gewerbeschein kostet nicht viel. Wesentlich höher sind die Kosten für die erforderliche, gleichfalls beim Gewerbeamt zu beantragende, Schankerlaubnis. Fällig werden zwischen 100 und 5.000 Euro.
Um eine Schankerlaubnis zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Unterlagen zu den Gewerberäumen, wie Grundriss und Lageplan
- Ihr Führungszeugnis
- eine Auskunft der Belegart 9 aus dem Gewerbezentralregister
- Kopien des Miet- oder Pachtvertrages
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- einen Nachweis, dass Sie das Seminars zur Lebensmittelhygiene besucht haben
Bei einer Anzahlung gibt es eine vorläufige Schanklizenz. Nach der endgültigen Erteilung, was bis zu drei Monate dauert, muss der Restbetrag bezahlt werden. Die Schankgenehmigung wird auf eine bestimmte Betriebsart und für bestimmte Räume erteilt.
Neben der Schanklizenz zahlen Sie auch die Gewerbeanmeldung, die Kopien der Dokumente und die IHK-Mitgliedschaft für das erste Jahr.
Ein Kostenbeispiel sieht wie folgt aus.
- Schanklizenz: 3.000 Euro
- Kosten Dokumente: 40 Euro
- Gewerbeanmeldung: 45 Euro
- IHK-Mitgliedschaft. 250 Euro
Die Gesamtkosten betragen dann 3.335 Euro.
Ohne Schanklizenz dürfen Sie keine alkoholischen Getränke ausschenken. Was Sie mit der Anmeldung der Gaststätte als Gewerbe dürfen, ist im GastG festgeschrieben.
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