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Ausschankgenehmigung - Kosten für einen erlaubten Alkoholausschank

Ausschankgenehmigung bei Bierverkauf mit Gewinnerzielungsabsicht auf Vereinsfeier
Ausschankgenehmigung bei Bierverkauf mit Gewinnerzielungsabsicht auf Vereinsfeier
Die Ausschankgenehmigung für Gaststätten wird auch Gaststättenerlaubnis, Ausschank- oder Schanklizenz genannt. Um sie zu erhalten, müssen einige Auflagen erfüllt sein.

Schanklizenz bei einer Gaststätte

Wer gewerbsmäßig eine Gaststätte betreiben möchte, muss sich um eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt kümmern. Die Anmeldung nimmt jenes Gewerbeamt vor, in dessen Bereich der jeweilige Gewerbebetrieb angesiedelt ist. Wer in Hamburg wohnt und einen Betrieb in Lübeck eröffnen möchte, wendet sich an das Gewerbeamt in Lübeck.

Der Gewerbeschein kostet nicht viel. Wesentlich höher sind die Kosten für die erforderliche, gleichfalls beim Gewerbeamt zu beantragende, Schankerlaubnis. Fällig werden zwischen 100 und 5.000 Euro.

Um eine Schankerlaubnis zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Unterlagen zu den Gewerberäumen, wie Grundriss und Lageplan
  • Ihr Führungszeugnis
  • eine Auskunft der Belegart 9 aus dem Gewerbezentralregister
  • Kopien des Miet- oder Pachtvertrages
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • einen Nachweis, dass Sie das Seminars zur Lebensmittelhygiene besucht haben

Bei einer Anzahlung gibt es eine vorläufige Schanklizenz. Nach der endgültigen Erteilung, was bis zu drei Monate dauert, muss der Restbetrag bezahlt werden. Die Schankgenehmigung wird auf eine bestimmte Betriebsart und für bestimmte Räume erteilt.

Neben der Schanklizenz zahlen Sie auch die Gewerbeanmeldung, die Kopien der Dokumente und die IHK-Mitgliedschaft für das erste Jahr.

Ein Kostenbeispiel sieht wie folgt aus.

  • Schanklizenz: 3.000 Euro
  • Kosten Dokumente: 40 Euro
  • Gewerbeanmeldung: 45 Euro
  • IHK-Mitgliedschaft. 250 Euro

Die Gesamtkosten betragen dann 3.335 Euro.

Ohne Schanklizenz dürfen Sie keine alkoholischen Getränke ausschenken. Was Sie mit der Anmeldung der Gaststätte als Gewerbe dürfen, ist im GastG festgeschrieben.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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