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Ausbildungsfreibetrag: Grenzen, Regeln & Voraussetzungen

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Studenten hören ihrem Dozenten gespannt zu.
Studenten hören ihrem Dozenten gespannt zu. © Shubham Sharan / unsplash.com
Der Ausbildungsfreibetrag ist eine steuerliche Entlastung für Auszubildende und Studenten. Aber was versteht man eigentlich unter einem Ausbildungsfreibetrag, welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und welche Grenzen gibt es? Mit den richtigen Antworten auf die wichtigsten Fragen können Sie bei Ihrer Steuererklärung viel Geld sparen.

Was versteht man unter einem Ausbildungsfreibetrag?

Der Ausbildungsfreibetrag ist eine steuerliche Begünstigung, die es Auszubildenden und Studenten ermöglicht, einen Teil ihrer Ausbildungskosten steuermindernd geltend zu machen. Hierbei können sowohl Kosten für die Ausbildung selbst als auch für die Lebenshaltung während der Ausbildungszeit berücksichtigt werden.

Wie hoch ist der Ausbildungsfreibetrag?

Es gibt Grenzen zum Ausbildungsfreibetrag, die von verschiedenen Faktoren abhängen. Zum einen ist die Höhe des Freibetrags begrenzt. Zum anderen hängt die steuerliche Entlastung von der Höhe des eigenen Einkommens sowie von eventuellen Unterhaltsleistungen der Eltern ab.

Es ist zu beachten, dass der Ausbildungsfreibetrag nur für die Dauer der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums gilt. Bei weiteren Ausbildungen oder Studiengängen entfällt diese steuerliche Vergünstigung. 

Der Freibetrag ist nicht pauschal festgelegt, sondern hängt von den individuellen Umständen eines jeden Einzelnen ab. Im Allgemeinen kann der Freibetrag bis zu 924 Euro im Jahr betragen. Dieser Betrag setzt sich aus einem Grundfreibetrag von 888 Euro sowie einem Freibetrag für Sonderausgaben von 36 Euro zusammen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Ausbildungsfreibetrag als Sonderausgabe geltend gemacht wird und somit die zu versteuernden Einkünfte mindert. Dadurch kann die Höhe der tatsächlichen steuerlichen Entlastung von individuellen Faktoren wie dem persönlichen Steuersatz und dem Gesamteinkommen abhängen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme erfüllt sein?

Um den Ausbildungsfreibetrag nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss es sich um eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium handeln. Zudem darf der Auszubildende keine vergleichbare Ausbildung zuvor abgeschlossen haben. Weiterhin ist entscheidend, dass die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb oder an einer anerkannten Bildungseinrichtung stattfindet.

Der Nachweis der Voraussetzungen erfolgt durch entsprechende Bescheinigungen des Ausbildungsbetriebs oder der Bildungseinrichtung. Hierbei ist es wichtig, dass die Bescheinigungen alle relevanten Angaben enthalten, wie etwa die Dauer der Ausbildung und den genauen Ausbildungsbeginn. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Bescheinigungen und Nachweise sorgfältig aufbewahrt werden, um sie im Bedarfsfall dem Finanzamt vorlegen zu können.

Ein Beispiel zum Ausbildungsfreibetrag

Angenommen, ein Auszubildender hat im Jahr Einkünfte in Höhe von 10.000 Euro. Der Ausbildungsfreibetrag beträgt 924 Euro. Wenn dieser Freibetrag von den Einkünften abgezogen wird, reduziert sich das zu versteuernde Einkommen auf 9.076 Euro (10.000 Euro - 924 Euro).

Die Höhe der tatsächlichen Steuerersparnis hängt nun vom individuellen Steuersatz des Auszubildenden ab. Nehmen wir an, der Steuersatz beträgt 20 %. In diesem Fall würde sich die Steuerersparnis durch den Ausbildungsfreibetrag auf 184,80 Euro berechnen (924 Euro * 20 %).

Es ist wichtig zu betonen, dass dies nur ein hypothetisches Beispiel ist, und die tatsächliche Höhe des Ausbildungsfreibetrags sowie die individuelle Steuerersparnis von verschiedenen Faktoren abhängen. Bei steuerlichen Angelegenheiten ist es ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die genaue Höhe der möglichen Entlastung zu ermitteln.

Der Ausbildungsfreibetrag bietet eine wichtige steuerliche Unterstützung für Auszubildende und Studenten. Wer die Voraussetzungen erfüllt und die nötigen Nachweise erbringt, kann einen Teil der Ausbildungskosten steuermindernd geltend machen. Es ist jedoch ratsam, die genauen Grenzen und Bedingungen im Blick zu behalten und die erforderlichen Unterlagen sorgfältig aufzubewahren.

Letztendlich kann festgehalten werden, dass die Höhe der steuerlichen Entlastung immer individuell betrachtet werden muss und nur eingeschränkt im Allgemeinen dargestellt werden kann. Für die individuelle Betrachtung ist es immer ratsam, sich durch eine steuerliche Beratung abzusichern.

helpster.de Autor:in
Stephanie Wall
Stephanie Wall Stephanie hat sich über mehrere berufliche Stufen bis zur Steuerfachwirtin hochgearbeitet. Sie hat sich selbst das Ziel gesteckt, anderen finanzielles Wissen zu vermitteln, um sinnvoll mit Geld umzugehen und den eigenen beruflichen Werdegang sowie Karriere anzukurbeln.
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