Es gibt nicht nur eine Ausbildung beim Finanzamt
- Das Finanzamt kennt zwei Arten von Ausbildungsabschlüssen: Den Finanzwirt und den Diplom-Finanzwirt. Um Ihre Einstellungsvoraussetzungen zu kennen, müssen Sie die beiden richtig voneinander abgrenzen.
- Der "Finanzwirt" ist eine klassische Ausbildung und qualifiziert Sie für den sogenannten "mittleren Dienst". Nach Abschluss dieser Ausbildung werden Sie in der Steuerverwaltung eingesetzt. Das bedeutet, Ihr Arbeitsplatz ist das Finanzamt. Bewähren Sie sich über mehrere Jahre, können Sie für die Laufbahn im gehobenen Dienst zugelassen werden. Das bedeutet, dass Sie studieren.
- Für diesen gehobenen Dienst qualifizieren sich Bewerber für den Diplom-Finanzwirt direkt. Werden Sie für diese Ausbildung ausgewählt, so bedeutet dies, dass Sie ein sogenanntes "Duales Studium" absolvieren. Das heißt, es werden Ihnen theoretische Inhalte an einer Fachhochschule vermittelt, die Sie dann praktisch in den verschiedenen Fachbereichen anwenden.
Was Sie für den Finanzwirt können müssen
- Grundsätzliche Einstellungsvoraussetzung für eine Ausbildung zum Finanzwirt ist, dass Ihr Schulabschluss zumindest ein Realschulabschluss ist. In Nordrhein-Westfalen wird dieser Abschluss Fachoberschulreife genannt. Hierbei wird von Ihnen entweder ein Schnitt von 10 Punkten (2,5) erwartet oder zumindest ein glatt befriedigender Durchschnitt der letzten beiden Zeugnisse (8 Punkte). Dabei muss die Leistung in den Fächern Deutsch und Mathematik im Schnitt mindestens mit 6,5 Punkten bewertet sein (3 -).
- Sie sollten allerdings zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als 37 Jahre sein. Diese Altersbegrenzung kann sich bei Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten naher Angehöriger, bei Schwerbehinderten, sowie ehemaligen Zeitsoldaten und Zeitsoldatinnen nach hinten verschieben. Sie dürfen dann älter sein, wenn Sie die Ausbildung beginnen.
Die Anforderungen für die Ausbildung zum Dipl.-Finanzwirt
- Möchten Sie sich für eine duale Ausbildung zum Dipl.-Finanzwirt bewerben, so gelten für Sie höhere Anforderungen. Sie bewerben sich schließlich für den gehobenen Dienst. Das bedeutet nicht nur eine Verwendung an verantwortungsvollerer Stelle, sondern auch mehr Geld. Dafür erwartet man aber von Ihnen das Abitur oder die Fachhochschulreife.
- Als Schulabgänger wird von Ihnen erwartet, dass Ihre Schulzeugnisse der 12. Klasse (oder 11. Jahrgangsstufe beim Abitur nach 12 Schuljahren) mindestens einen Durchschnitt von 8 Punkten aufweisen (glatt befriedigend). Mathematik und Deutsch müssen im Schnitt mindestens mit 7 Punkten (3 -) bewertet sein. Auf Ihre Abschlusszeugnisse wird nicht explizit eingegangen. Sie sollten daher an diese vergleichbare Ansprüche gerichtet sehen.
- Zum Zeitpunkt der Einstellung sollten Sie nicht älter als 36 Jahre sein. Diese Altersbegrenzung kann sich bei Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten naher Angehöriger, bei Schwerbehinderten, sowie ehemaligen Zeitsoldaten und Zeitsoldatinnen erhöhen. Sie dürfen dann die Ausbildung auch noch später beginnen.
Ausbildung beim Finanzamt - was Sie können sollten
- Natürlich kann sich jeder beim Finanzamt bewerben. Aber nicht jeder Bewerber wird auch angenommen und auch nicht jeder der angenommenen Bewerber ist für den Dienst in einer Finanzbehörde geeignet.
- Die sorgfältige Arbeit sollte Ihnen Freude machen, ebenso wie die Beschäftigung mit Gesetzen und Vorschriften, aber auch mit Zahlen. Beachten Sie, dass Ämter keine Service-Zentren sind. Sie dienen in erster Linie dem Staat und müssen gegenüber Bürgern auch einmal unnachgiebig sein.
- Zwar sind freundliche Beamte auch schon (gerne) gesehen worden, aber als Bewerber bei einer Finanzbehörde sollten Sie damit rechnen, dass auf "Kundenfreundlichkeit" und Kommunikationsstärke weniger Wert gelegt wird, als auf eine korrekte und manchmal auch penible Art des Umgangs mit dem Geld der Bürger. Beamte sind schließlich in erster Linie Sachwalter des Staates. Als Bewerber sollten Sie sich also in erster Linie damit identifizieren können.
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