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Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte und danach? - Ideen und Anregungen

Die Rechtsanwaltsfachangestellte hat verschiedene Möglichkeiten.
Die Rechtsanwaltsfachangestellte hat verschiedene Möglichkeiten. © Gerd_Altmann / Pixelio
Wer eine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte gemacht hat, kann danach in einer Kanzlei arbeiten, hat aber auch einige andere Möglichkeiten.

Die Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Eine Rechtsanwaltsfachangestellte, die Tätigkeit wird fast ausschließlich von Frauen ausgeübt, hat vielfältige Aufgaben:

  • Lange Zeit war die Rechtsanwaltsfachangestellte unter dem Namen Rechtsanwaltsgehilfin bekannt. Viele Kanzleien erwarten von ihren Auszubildenden einen mittleren Bildungsabschluss, grundsätzlich reicht jedoch auch ein Hauptschulabschluss. Etwa ein Drittel derjenigen, die den Beruf ergreifen, hat Abitur.
  • Während ihrer dreijährigen Ausbildung lernen angehende Rechtsanwaltsfachangestellte Akten zu führen, Forderungen zu berechnen und Zahlungseingänge zu verbuchen. Außerdem lernen sie Schriftsätze anzufertigen, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungen und Schriftstücke vorzubereiten sowie Sekretariatsaufgaben, wie das Vereinbaren von Terminen und das Bearbeiten der Korrespondenz, zu erledigen. Nach der Ausbildung arbeiten Rechtsanwaltsgehilfinnen in der Regel in einer Kanzlei.

Das können Sie danach machen

Wer als ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte nach alternativen Tätigkeitsfeldern sucht, hat verschiedene Möglichkeiten:

  • Eine interessante Option ist es unter Umständen, als Erstkraft das Büro einer größeren Anwaltskanzlei zu leiten. Wenn Sie dies gerne möchten, ist zunächst ein Einstieg als normale Mitarbeiterin unumgänglich. Bewähren Sie sich jedoch und bilden sich regelmäßig fort, beispielsweise im Bereich Büroorganisation oder Fremdsprachen, aber auch fachspezifisch, können Sie sich nach einer gewissen Zeit um eine solche Position bewerben oder in Ihrer bisherigen Kanzlei befördert werden.
  • Mitunter suchen auch große Konzerne, beispielsweise Versicherungen für ihre Rechtsabteilungen Rechtsanwaltsfachangestellte.
  • Sollten Sie jedoch zu der Feststellung gelangt sein, dass Ihnen der juristische Bereich nicht so liegt, haben Sie oft auch Möglichkeiten, als Bürokraft unterzukommen. Die Sekretariatsaufgaben, die Sie während Ihrer Ausbildung zu erledigen lernen, können Sie danach oft auch in anderen Branchen gebrauchen.
  • Haben Sie hingegen festgestellt, dass Ihnen der juristische Bereich Spaß macht, die Tätigkeit als Rechtsanwaltsgehilfin Sie aber nicht ausfüllt, ist es auch eine Option das Abitur oder Fachabitur nachzumachen, sofern Sie nicht ohnehin Abitur haben. Damit können Sie anschließend an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege studieren.
  • Nach dem dreijährigen Studium haben Sie die Möglichkeit, verbeamtet zu werden und als Rechtspflegerin zu arbeiten. Rechtspfleger sind Beamte im gehobenen Dienst und arbeiten meist bei Gerichten, Justizverwaltungen und Staatsanwaltschaften. Sie eröffnen beispielsweise Testamente, überwachen Vormundschaften oder übernehmen leitende Funktionen in der Justizverwaltung. 
  • Nicht zuletzt können Sie, wenn Ihr Interesse an der Juristerei erwacht ist, mit (nachgeholter) Hochschulreife Jura studieren, und danach als Juristin in einem Unternehmen arbeiten, Richterin, Notarin oder Staatsanwälten werden, oder auch als Rechtsanwältin eine Kanzlei eröffnen und dann selbst Rechtsanwaltsfachangestellte beschäftigen.

Berufsmöglichkeiten nach einer Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte haben Sie also einige.

helpster.de Autor:in
Anna Adamsberg
Anna Adamsberg Als Lokaljournalistin mit einem tiefen Interesse an Büchern und Literaturwissenschaft widmet sich Anna gerne Themen rund um Schule, Kultur sowie Hobby & Freizeit
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