Allgemeines zum Ausbilderschein der IHK
- Der Ausbilderschein der IHK, welcher bundesweit angesehen und anerkannt ist, befähigt zur Ausbildung von Menschen in einem Betrieb.
- Dabei ist jedoch zu beachten, dass Sie nur in Ihrem eigenen Fachbereich ausbilden dürfen. Ein Lagerarbeiter darf zum Beispiel keine Bürokauffrau ausbilden.
- Der Lehrgang findet berufsbegleitend, meist online und mit Präsenzunterricht, an festgelegten Terminen im Jahr statt. Am Ende des Seminars steht eine Prüfung, welche zu bestehen ist.
Kosten, Inhalte und Zielsetzungen - so gelingt's
- Der Ausbilderschein soll die Prüflinge auf verschiedene Tätigkeitsfelder vorbereiten. Diese sind die Planung einer Ausbildung, Ausbildungsvorbereitung und Einstellung eines geeigneten Auszubildenden sowie die Durchführung und der Abschluss der Ausbildung.
- Die Prüfung selbst besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
- Für den Erwerb des Ausbilderscheins gibt es keine formalen Voraussetzungen. D. h. dass keine abgeschlossene Berufsausbildung und kein abgeschlossenes Studium benötigt werden.
- Jedoch sollten Sie beachten, dass die Absolvierung des ADA-Kurses der IHK nicht automatisch zum Ausbilderschein führt.
- Weiterhin wird die persönliche Eignung geprüft. Die persönliche Eignung ist nicht gegeben, wenn Sie eine mindestens 2-jährige Haftstrafe abgesessen haben, Sie wegen der Verteilung von jugendgefährdenden Schriften verurteilt wurden, einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen haben oder auch wiederholt Kinder und/oder Jugendliche unzulässig beschäftigt haben.
- Allerdings verjähren diese Negativpunkte nach 5 Jahren.
- Die Kosten betragen 425,- € für den Kurs, zusätzlich zu den Kosten müssen noch Gebühren für das Lehrmaterial und die Prüfung gezahlt werden.
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