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Aufnahmeprüfung bei der Polizei - diese Vorausetzungen sollten Sie erfüllen

Die Polizei hat strenge Einstellungsvoraussetzungen.
Die Polizei hat strenge Einstellungsvoraussetzungen.
Um bei einer Aufnahmeprüfung der Polizei bestehen zu können, gibt es viele Kriterien, die Sie erfüllen müssen. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um zur Aufnahmeprüfung zugelassen zu werden.

Schulische Voraussetzungen für die Aufnahmeprüfung bei der Polizei

  1. Um Polizeivollzugsbeamter zu werden, benötigt man einen mittleren Bildungsabschluss. 
  2. Wer einen Hauptschulabschluss vorweisen kann, benötigt zusätzlich noch eine abgeschlossene Berufsausbildung.
  3. Ein anerkannter und gleichwertiger Abschluss wird bei der Polizei auch akzeptiert.
  4. Um zur Aufnahmeprüfung eingeladen zu werden, muss man ein Zeugnis mit guten Noten in Deutsch mitbringen. Da man in der Ausbildung und auch später im Berufsleben viele Berichte schreiben und Protokolle erstellen muss, ist auch eine gute Rechtschreibung und Grammatik wichtig.
  5. Die Sportnote ist auch ein wichtiges Kriterium, da in der Aufnahmeprüfung ein Sporttest durchlaufen werden muss. Auch während der Ausbildung ist Sport ein Fach, welches sehr streng bewertet wird.
  6. Von Vorteil ist es, wenn man schon Grundkenntnisse in den Fächern Recht und Wirtschaft vorweisen kann. Man lernt während der Ausbildung, Gesetze zu lesen und umzusetzen.
  7. In der Bewerbung sieht es auch immer gut aus, wenn man zusätzlich noch gute PC-Kenntnisse hat oder gar einen Erste-Hilfe-Kurs vorweisen kann.

Persönliche Voraussetzungen für den Polizeidienst

  • Man benötigt die Polizeidiensttauglichkeit. Hierzu gehört die körperliche Fitness,  welche mithilfe einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung abgeklärt wird und die charakterliche/geistige Tauglichkeit, die durch diverse Einstellungstest ermittelt wird.
  • Außerdem muss man deutscher Staatsbürger oder Staatsbürger eines anderen EU-Landes sein.
  • Die körperliche Mindestgröße von 1,60 m ist eine der wichtigsten Voraussetzungen.
  • Sie dürfen, um zur Ausbildung zugelassen zu werden, keine Schulden haben und auch nicht vorbestraft sein. Des Weiteren dürfen Sie nicht unter gesetzlicher Betreuung stehen.
  • Gleichzeitig müssen Sie bereit sein, voll hinter dem deutschen Gesetz zu stehen und dieses auch durchzusetzen.

Für den Polizeiberuf muss man geschaffen sein. Er erfordert ein hohes Maß an Disziplin und Verantwortungsbewusstsein. Ein interessantes Aufgabenfeld erwartet Sie dafür als Entschädigung für sicherlich anstrengende Ausbildungsjahre.

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