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Flyer austeilen ohne Genehmigung verboten - rechtliche Hinweise

Inhaltsverzeichnis

Das Austeilen von Flyern ist ohne Genehmigung, in der Öffentlichkeit und im Privatbereich, verboten.
Das Austeilen von Flyern ist ohne Genehmigung, in der Öffentlichkeit und im Privatbereich, verboten.
Flyer sind ein hervorragendes Mittel, um Aufmerksamkeit für Werbezwecke zu erregen. Beim Austeilen ohne Genehmigung, müssen Sie jedoch mit teuren Strafen rechnen. Das ist an öffentlichen Orten, wie zum Beispiel der Fußgängerzone, verboten.

Das Austeilen von Flyern ist an öffentlichen Orten genehmigungspflichtig

Grundsätzlich ist das Austeilen von Flyern an öffentlichen Orten verboten, wenn Sie keine Genehmigung haben. Sie können beim Ordnungsamt eine Erlaubnis beantragen. 

  • Wichtig ist, dass Sie den genauen Zeitpunkt Ihrer Werbeaktion mitteilen und bei der Anmeldung offenlegen, wie viele Flyer insgesamt verteilt werden sollen. 
  • Diese Erlaubnis ist oft mit der Auflage versehen, dass Sie anschließend die weggeworfenen Flyer selbst entsorgen oder entsorgen lassen müssen. Tun Sie dies nicht, drohen Bußgelder und man wird Ihnen die Kosten für die Entsorgung auferlegen.
  • Verteilen Sie Ihre Werbezettel ohne eine erforderliche Genehmigung, so drohen Ihnen Bußgelder. Die Werbezettel werden darüber hinaus konfisziert und vernichtet.

Flyer ohne Genehmigung im Privatbereich verteilen

  • Wer Flyer auf dem Grundstück von Privateigentümern austeilen will, der darf dies auch nicht ohne eine Genehmigung tun. Das ist ebenfalls verboten und kann zu Ansprüchen des Eigentümers auf Unterlassung führen und zu Schadenersatzansprüchen gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch.
  • Wenden Sie sich vor der geplanten Aktion an den Eigentümer. Übersenden Sie ihm einen Werbezettel zur Ansicht und bitten Sie ihn um Erlaubnis. Zusätzlich sollten Sie unbedingt vereinbaren, dass Sie für die Reinigungskosten aufkommen, bzw. selbst die weggeworfenen Werbezettel entsorgen werden.

Flyer in Briefkästen stecken

  • Wer Flyer direkt in Briefkästen austeilen will, darf dies ohne Genehmigung tun. Das ist im Gegensatz zum Verteilen direkt in die Hand, nicht verboten.
  • Ausnahmsweise ist es nur dann nicht erlaubt, wenn auf dem Briefkasten ein Aufkleber befestigt ist, auf dem steht, dass Werbung nicht erwünscht ist. Werfen Sie trotzdem Ihren Werbezettel ein, so kann Sie der Eigentümer des Briefkastens auf Unterlassung verklagen.

Flyer an Autos und Fahrrädern anbringen ist verboten

Das Anbringen von Flyern an Autos und Fahrrädern ist verboten. So sollten Sie keinesfalls Werbung machen.

  • Lassen Sie trotzdem Werbezettel an Fahrzeugen und Fahrrädern anbringen, können Sie auf Schadenersatz verklagt werden. Sie können dann für kaputte Scheibenwischen oder Lackschäden zur Verantwortung gezogen werden.
  • Ein weiterer Nachteil ist, dass die meisten Leute Werbezettel, die an Ihren Fahrzeugen angebracht sind, sofort wegwerfen. Sie müssen dann für die Reinigungskosten aufkommen.

Grundsätzlich dürfen Sie Flyer in der Öffentlichkeit nur mit Genehmigung verteilen. Im Privatbereich sieht es auch nicht anders aus. Wollen Sie die Werbekampagne in einem großen Shoppingcenter durchführen, brauchen Sie die Einwilligung des Eigentümers. Briefkästen stehen Ihnen jedoch frei, außer der Besitzer bittet darum, keine Werbung einzuwerfen. Das sollte ohnehin respektiert werden, da jemand der keine Werbung wünscht, bestimmt nicht auf Ihren Werbezettel anspringen wird.

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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