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Aufgaben des Mieters nach der Kündigung der Wohnung - ohne Streit ausziehen

Ohne Probleme ausziehen
Ohne Probleme ausziehen
Sie haben die Wohnung gekündigt und es stehen noch viele Aufgaben an. Oftmals wird dadurch die Aussicht auf die neue Wohnung und die damit verbundene Vorfreude getrübt. Als Mieter haben Sie Pflichten. Doch in vielen Fällen auch Möglichkeiten. Damit ein Auszug gerecht abläuft, sollten einige Dinge im Voraus abgeklärt werden.

Welche Aufgaben haben Sie, wenn Sie ausziehen

  • Manchmal findet man ganz spontan die richtige Wohnung, obwohl die alte Wohnung noch nicht gekündigt ist. Doppelt Miete zu zahlen, ist dann ärgerlich. Wenn Sie bereits als Mieter versucht haben, vorzeitig aus dem Mietverhältnis rauszukommen, aber ohne Erfolg, gilt leider die Frist wie im Mietvertrag. In der Regel endet nach 3 Monaten der Vertrag und Sie müssen dann aus der Wohnung raus sein.
  • Die Wohnung ist gekündigt und Sie denken daran, einen Nachmieter zu finden, um Kosten zu sparen. Schauen Sie noch mal in den Mietvertrag, ob diese Möglichkeit dort aufgezeigt ist. Der Vermieter ist grundsätzlich nicht dazu verpflicht, es sei denn der Vertrag enthält eine entsprechende Klausel. Es lohnt sich trotzdem mit dem Vermieter zu reden, ob Sie die Wohnung nachvermieten dürfen. Wenn schon ein geeigneter oder zumutbarer Nachmieter da ist, ist es leichter, eine Zustimmung zu bekommen.
  • Viele Aufgaben stehen noch an, nachdem  die Wohnung gekündigt ist. Klären Sie vorher ab, welche Dinge tatsächlich zu machen sind. Eine gute Anlaufstelle ist der Mieterschutzbund. Dort werden die Aufgaben des Mieters erklärt und der Mieter findet Unterstützung, wenn irgendetwas zu Unrecht auf den Mieter abgewälzt werden soll. Auch übers Internet kann man auf der Seite des Mieterschutzbundes viele hilfreiche Tipps finden.

Was ist Sache des Mieters

  • Oft spricht man von Schönheitsreparaturen. Grundsätzlich ist der Mieter nicht zu diesen sogenannten Schönheitsreparaturen verpflichtet. Jedoch enthält meistens der Vertrag eine Klausel, wie die Wohnung zu hinterlassen ist, so dass der Mieter dadurch verpflichtet wird. Also zur Sicherheit noch mal den Mietvertrag durchlesen. Manchmal steht erst unter "Sonstiges" ein Vermerk darüber, was vom Mieter alles beim Auszug zu machen ist. Die Wohnung ist dann so zu verlassen, wie im Vertrag steht. Manchmal sind die Klauseln aber auch unzulässig. Dies können Sie als Mieter noch mal überprüfen lassen.
  • Schönheitsreparaturen sind alle Sachen, die mit Farbe, Tapete und Lack zu tun haben. Der Mieter hat sich also, um die Wände, die Türen und die Fenster der gekündigten Wohnung zu kümmern. Teppich oder Fußboden gehört nicht dazu. Alles ist wieder schön herzurichten und muss bis zum Vertragsende fertig sein. Mit Ablauf der Kündigungsfrist endet das Mietverhältnis und die Wohnung ist so zu übergeben, wie im Mietvertrag steht.
  • Wenn Sie als Mieter etwas in die Wohnung eingebaut haben und der Vermieter will es in der Wohnung belassen, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung für den Einbau. Darüber müssen Sie mit dem Vermieter sprechen.
  • Zu den Aufgaben bei Kündigung gehört es auch, dass eine Zwischenabrechnung über die Heizkosten erfolgen muss, bevor Sie aus der Wohnung ausziehen. Die Kosten werden dann anteilig errechnet. Achten Sie darauf, wenn bereits 12 Monate nach Ableseperiode vergangen sind und die Abrechnung noch nicht da ist, dass dann keine Pflicht auf Nachzahlung mehr besteht.
  • Nehmen Sie zum Übergabetermin Zeugen mit. Diese können dann den Zustand der Wohnung bestätigen und Ihnen im Notfall helfen. Auch ist ein Mieter grundsätzlich nicht verpflichtet, ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben. Vielleicht unterschreiben Sie dann etwas, was im Vertrag so nicht steht. Das wäre dann eine weitere Belastung.
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