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Auf Stundenbasis arbeiten - das sollten Sie beachten

Sie können auf Stundenbasis arbeiten.
Sie können auf Stundenbasis arbeiten.
Wenn Sie aus verschiedenen Gründen keine normale Arbeit aufnehmen können, so haben Sie dennoch die Möglichkeit, auf Stundenbasis zu arbeiten. Doch sollten Sie dabei berücksichtigen, dass Sie auch bei dieser geringfügigen Tätigkeit einige Besonderheiten zu beachten haben.

Sie möchten auf Stundenbasis arbeiten

  • Es gibt verschiedene Berufe, in denen Sie keine Vollzeittätigkeit ausüben, sondern nur auf Stundenbasis arbeiten können. Einer davon ist die Tätigkeit als Raumpflegerin. Hier sind Sie in der Regel nur geringfügig beschäftigt, da die Reinigung des Ihnen zugewiesenen Arbeitsfeldes meistens nur von kurzer Dauer ist. Da diese Tätigkeiten in den meisten Fällen als Job auf 400-Euro-Basis ausgeschrieben sind, jedoch aber in den meisten Fällen viel weniger Geld einbringen, dürfen Sie ohne Steuerkarte unter Umständen noch eine andere Tätigkeit ausüben, wenn Sie auch mit dieser zweiten Arbeit insgesamt unter dem Grenzbetrag bleiben.
  • Eine andere Möglichkeit, auf Stundenbasis zu arbeiten, ist unter Umständen bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber. Wenn dieser für Sie keine Vollzeitstelle mehr hat oder Sie aus gesundheitlichen Gründen keine normale Arbeit mehr verrichten können, haben Sie möglicherweise auch schon vom Arzt die Erlaubnis, stundenweise zu arbeiten, ohne dass Ihnen von Ihrer eventuellen Erwerbsunfähigkeitsrente etwas abgezogen wird. Dabei darf die wöchentliche Arbeitszeit allerdings 15 Stunden nicht überschreiten. Dies bedeutet, dass Sie also täglich höchstens drei Stunden arbeiten dürfen.
  • Der Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber darf dann aber auch nicht auf eine höhere Arbeitszeit als die erlaubten 15 Wochenstunden ausgestellt sein. Eine kürzere Arbeitszeit ist seitens des Gesetzgebers allerdings untersagt. Intern kann es aber auch schon einmal zu einer oder zwei Stunden in einer Woche kommen, wenn Ihnen dafür in der anderen Woche die zu viel erarbeitete Zeit durch Freizeit vergütet wird. Sie können nach einer schweren Krankheit auch bei Ihrem Chef anfragen, ob Ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden kann, zunächst nur für 15 Stunden in der Woche Ihre Arbeit für einen längeren Zeitraum aufzunehmen, in der Hoffnung, dass Sie diese Tätigkeit auch bewältigen können.
  • Der Arbeitgeber führt für Sie an das zuständige Finanzamt die pauschalierten Sozialabgaben ab, damit Ihnen keine Schwierigkeiten entstehen können. Sie brauchen sich um diese Sozialabgaben nicht zu kümmern. Einen ganz andere Chance auf Stundenbasis wird in vielen Fällen angeboten, wenn Sie Hartz IV beziehen. Hier kann das Jobcenter Ihnen eine zusätzliche Möglichkeit anbieten, überhaupt wieder eine Tätigkeit außer Haus auszuüben, um zu ermitteln, wie weit Sie körperlich belastbar sind.
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