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Arzttermin während der Arbeitszeit - was Sie beachten sollten

Dringende Arztbesuche auch während der Arbeitszeit möglich
Dringende Arztbesuche auch während der Arbeitszeit möglich
Einen Arzttermin während der Arbeitszeit wahrzunehmen, ist für Berufstätige manchmal unumgänglich, besonders wenn es sich um einen Termin bei einem Facharzt handelt. Allerdings gibt es in dem Zusammenhang einiges zu beachten, denn nicht jeder Arztbesuch ist auch während der Dienstzeit erlaubt.

Welcher Arzttermin ist während der Arbeitszeit erlaubt?

Grundsätzlich muss bezüglich der Termine beim Arzt, die innerhalb der Dienstzeiten stattfinden sollen, zwischen dringenden Arztbesuchen und Terminen unterschieden werden, die auch in de Freizeit stattfinden könnten.

  • Generell werden Arbeitgeber nicht begeistert sein, wenn der Mitarbeiter während der Dienstzeit einen Arzt aufsucht, denn schließlich kostet diese nicht vorhandene Arbeitszeit das den Arbeitgeber Geld. Prinzipiell muss der Arbeitgeber allerdings keineswegs jeden Arzttermin während der Arbeitszeit akzeptieren.
  • Falls Sie während Ihrer Arbeit akut erkranken, zum Beispiel hohes Fieber bekommen, dürfen Sie auf jeden Fall sofort einen Arzt aufsuchen, also auch während der Dienstzeit. Dies gilt für alle Krankheitsfälle, die einer akuten Behandlung bedürfen.
  • Neben akuten Krankheitsfällen dürfen Sie auch dann während Ihrer Dienstzeit einen Arzt aufsuchen, falls es nicht möglich ist, für die geplante Untersuchung einen Termin in Ihrer Freizeit zu bekommen. Das kann zum Beispiel bei einem Facharzt der Fall sein, der ausschließlich Termine zwischen 10 und 16 Uhr für bestimmte Untersuchungen vergibt.

Wann muss der Arbeitgeber dem Arztbesuch nicht zustimmen?

Während Sie bei den zuvor genannten Fällen einen Arzttermin während der Arbeitszeit wahrnehmen dürfen, gibt es auch Fälle, in denen dies nicht ohne Weiteres möglich ist.

  • Ein klassisches Beispiel dafür, wann der Arbeitgeber dem Besuch des Arztes während Ihrer Dienstzeit nicht zustimmen muss bzw. die so verlorene Arbeitszeit nachholen lassen kann, sind Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt. Diese Termine sind weit im Voraus planbar, sodass der Termin auch während des Urlaubs oder in der Freizeit gelegt werden kann.
  • Ebenfalls meistens nicht zulässig ist der Besuch des Arztes während der Arbeitszeit, wenn Sie grundsätzlich auch einen Termin in Ihrer Freizeit bekommen können, unabhängig davon, um welche Art von Behandlung oder Untersuchung es sich handelt.
  • Falls Ihr Arbeitgeber dem Besuch des Arztes zustimmt, so bedeutet dies nicht, dass er die dadurch verlorene Arbeitszeit auch bezahlen muss. Er kann daher durchaus verlangen, dass Sie die Dauer der Abwesenheit nacharbeiten.

Auch wenn Sie in bestimmten Situationen ein Recht auf einen Besuch des Arztes während Ihrer Dienstzeit haben, so sollten sich dennoch bemühen, die Termine möglichst in Ihrer Freizeit wahrzunehmen. Denn gerne gesehen sind Unterbrechungen der Arbeit von keinem Arbeitgeber.

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