Berufsbild des Architekten
- Als Architekt müssen Sie ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium absolvieren. Um in die jeweilige Architektenliste eines Bundeslandes aufgenommen zu werden, ist es Voraussetzung, dass Sie mindestens zwei Jahre berufliche Praxis nachweisen können.
- Als ausgebildeter Architekt planen und betreuen Sie Bauvorhaben im Sinne des Auftraggebers beziehungsweise des Bauherrn. Wesentlicher Bestandteil dieser Arbeiten ist die Berücksichtigung aller rechtlichen Grundlagen und Vorgaben sowie die Einhaltung des Budgets.
- Ihre Aufgaben als Architekt beinhalten die Festlegung aller Merkmale eines Gebäudes wie Form, Farbe, Material.
Arbeitsmöglichkeiten nach dem Architektur-Studium
- Als Architekt haben Sie nach Abschluss Ihres Studiums die Möglichkeit, sich als Freiberufler selbstständig zu machen. Ebenso können Sie sich um eine Anstellung in einem Architekturbüro bewerben. Bereits während Ihres Studiums können Sie durch Praktika Kontakte knüpfen.
- Außerdem können Sie versuchen, in Behörden (wie dem Bauamt) eine Anstellung zu finden oder aber Ihre Bewerbungen an Wohnungsbaugesellschaften oder Bauunternehmen zu richten.
- Beachten Sie bei Ihrer Berufswahl, dass auf dem Arbeitsmarkt seit vielen Jahren ein zahlenmäßiges Überangebot an Architekten besteht. Vor allem bei Berufsanfängern fehlt zunächst noch die praktische Erfahrung, die für das überzeugende Erarbeiten von Entwürfen wesentliche Voraussetzung ist.
- Falls Sie sich als Mitarbeiter in einem Architekturbüro bewerben, rechnen Sie damit, dass Überstunden zu Ihrem Berufsalltag gehören werden; da Aufträge oft unter hohem zeitlichen und finanziellen Druck gelingen müssen, sollten Sie nicht nur kreativ sein, sondern auch über eine hohe Belastbarkeit verfügen.
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