Arbeitszeugnis - zahnmedizinische Fachangestellte
- Egal aus welchen Gründen Sie sich einen neuen Arbeitsplatz suchen wollen oder sogar müssen - auch für zahnmedizinische Fachangestellte gelten die Bedingungen, zu denen ein ordentliches Arbeitszeugnis geschrieben werden muss. Jedoch sollten Sie darauf achten, dass Ihr Zeugnis nicht nur allgemein verfasst wird. Denn gerade für die neue Stelle ist wichtig zu wissen, wie Sie in den einzelnen Bereichen gearbeitet haben.
- Achten Sie darauf, dass die verschiedenen Tätigkeiten genaustens aufgeführt und bewertet wurden. Ein zukünftiger Arbeitgeber legt auch darauf Wert, wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beschrieben wurde, und liest sich am Schluss die Gesamtbewertung durch. Dabei interessieren ihn besonders die Zukunftswünsche seines Vorgängers. Hier raus kann er ableiten, ob man es bedauert, dass Sie gehen oder dass man sogar froh ist, Sie "los geworden" zu sein.
- Ist der Schlusssatz so abgefasst worden, dass man Ihnen alles Gute auf dem weiteren Weg wünscht, war das Arbeitsverhältnis wohl nicht das allerbeste. Schreibt man aber, dass Ihr Fortgehen sehr bedauert wird, wurden Sie als Mitarbeiterin und Ihre Leistungen sehr geschätzt.
Das Arbeitszeugnis richtig interpretieren
- Auch für zahnmedizinische Fachangestellte gelten die üblichen Codes im Arbeitszeugnis, die zwar durchaus nett geschrieben sind, aber im Grunde etwas ganz anderes aussagen können.
- Steht in Ihrem Zeugnis, dass Sie am "Behandlungsstuhl" immer freundlich und umsichtig waren, bescheinigt man Ihnen, dass Sie den Patienten die Angst nehmen konnten und die Arbeiten (Füllungen etc.) gewissenhaft ausgeführt haben, was der Note "Eins" gleichkäme.
- Steht aber so etwas wie, Frau A. hat sich stets bemüht, die Apparate und Instrumente gründlich zu reinigen und zu desinfizieren, sagt dem künftigen Arbeitgeber nichts anderes als: Wir waren zufrieden, hätte besser sein müssen. In der Schule hätten Sie die Note 4 erhalten.
- Fehlen in einer schriftlichen Bewertung die Verben "voll" oder "besonders" tendieren Sie eher zur 2 oder 3, je nach Auslegung des neuen Arbeitgebers.
- Werden in der Aufgabenbeschreibung auch oft die Wörter "im Allgemeinen" oder "grundsätzlich" benutzt, ist das immer als negativ zu deuten. Auf der Notenskala bewegen Sie sich hier zwischen 5 und einer 6.
- Eine zahnmedizinische Fachangestellte, deren Aufgabenbereiche allerdings alle mit "zu unserer vollsten Zufriedenheit" oder "außerordentlicher Zuverlässigkeit" bewertet wird, braucht sich um das Arbeitszeugnis keine weiteren Gedanken zu machen und kann sich auf den nächsten Arbeitsplatz freuen.
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