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Arbeitslosengeldrechner - so kalkulieren Sie die Höhe der Unterstützung online

Jeder Cent Unterstützung zählt.
Jeder Cent Unterstützung zählt. © Lupo / Pixelio
Wenn Sie kündigen oder gekündigt werden und danach voraussichtlich einige Zeit lang auf Arbeitslosengeld angewiesen sind, dann kann es interessant sein, die Höhe der zu erwartenden Leistungen vorab einzuschätzen. So verwenden dafür Sie einen Arbeitslosengeldrechner online.

Die Agentur für Arbeit bietet selbst einen Service an, mit dem Sie die Höhe des Arbeitslosengeldes einschätzen können. Dabei gilt aber, dass eine vollkommen genaue Kalkulation online nicht möglich ist, Sie erhalten nur einen eher groben Wert.

Den Arbeitslosengeldrechner benutzen

  1. Hier können Sie zunächst Ihr Bruttogehalt eintragen. Dieses bezieht sich auf die letzten 12 Monate. Sollte es in diesem Zeitraum Gehaltsschwankungen gegeben haben, dann sollten Sie den Mittelwert des Einkommens bestimmen und diesen im Arbeitslosengeldrechner eingeben.
  2. Wählen Sie auch aus, ob Sie in den neuen oder den alten Bundesländern wohnen, und wählen Sie die für Sie geltende Lohnsteuerklasse aus.
  3. Das Feld, welches die Beitragsbemessungsgrenze erfragt, können Sie leer lassen. Ab diesem Betrag steigen die Sozialbeiträge nicht mehr, sodass Personen, die darüber hinaus verdienen, kein Wachstum der Ansprüche an Arbeitslosengeld mehr erleben.
  4. Geben Sie schließlich im Arbeitslosengeldrechner an, ob Sie ein Kind haben, denn hier ergeben sich für Kinderlose und Eltern jeweils unterschiedliche Resultate. Mit "Berechnen" starten Sie dann die Kalkulation.

Die Ergebnisse beim Arbeitslosengeldrechner

  • Der Arbeitslosengeldrechner gibt Ihnen dann das Ergebnis aus. Dieses sehen Sie in der letzten Zeile ("Arbeitslosengeld für volle Monate").
  • Darüber sind einige Abzüge aufgeführt, die von Ihrem bisherigen Lohn abgeben und zur Berechnung des Arbeitslosengelds herangezogen werden.
  • Denn der Arbeitslosengeldrechner orientiert sich nicht am Brutto-Gehalt, sondern am Netto-Einkommen, also an dem, was Sie bisher tatsächlich von Ihrem Arbeitgeber überwiesen bekommen haben. Dazu wird der Netto-Lohn berechnet.
helpster.de Autor:in
Andrea Nittel-Neubert
Andrea Nittel-NeubertAndrea war im Personalwesen tätig und hat dadurch einen professionellen Blick auf die Aspekte von Beruf & Karriere. Durch ihr Studium in der klinischen Psychologie kann sie nicht nur Karrieretipps geben, sondern auch in den Bereichen Liebe & Beziehungen weiterhelfen.
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