Wenn Sie arbeitslos sind
- Der Status "arbeitslos" tritt ein, wenn Sie als potentielle Erwerbsperson in keinem bezahlten Beschäftigungsverhältnis stehen.
- Nicht in Beamtendeutsch ausgedrückt heißt es: dass Sie keine regelmäßige Arbeit haben, die Ihr Einkommen sichert.
- Das Gesetz hat den Begriff "arbeitslos" im Sinne der Betrachtung unserer gesamten Gesellschaft präzisiert. Demnach gelten Personen ab Beginn des 66. Lebensjahres, Schüler, Studenten, berufsunfähig erkrankte Personen, Teilnehmer an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, Personen, die Altersrente beziehen und versicherungspflichtige Personen, die nur maximal 15 Stunden pro Woche mit einem Einkommen von 325 Euro tätig sind, nicht als arbeitslos.
- Wenn Sie Ihre Arbeit verlieren, kann das einerseits durch Kündigung Ihres Arbeitgebers, andererseits durch eigene Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses geschehen.
- Auch bei einer Eigenkündigung oder einer selbst verschuldeten Kündigung müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur unverzüglich arbeitslos melden. Allerdings haben Sie nach dem Ausfüllen der Anträge auf finanzielle Unterstützung (Arbeitslosengeld) eine Sperrfrist von 12 Wochen. Gegebenenfalls wird die Sperrfrist auf 6 bzw. 3 Wochen auf Entscheidung der Arbeitsagentur verringert.
Um finanzielle Unterstützung vom Staat zu erhalten, müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur (früher Arbeitsamt) arbeitslos und arbeitssuchend melden. Lesen Sie nun, was Sie dabei beachten müssen:
So melden Sie sich richtig bei der Arbeitsagentur
- Damit Sie Arbeitslosengeld beziehen können, ist in den Paragraphen 123, 124 SGB III eine sogenannte Anwartschaft geregelt. Folglich müssen Sie in einer Rahmenfrist von 2 Jahren mindestens 12 Monate in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben.
- Die Arbeitsagentur unterscheidet zwei Formen, wie Sie sich bei einem Jobverlust zu melden haben.
- Die Meldung "arbeitslos" dient der Sicherung Ihrer finanziellen Unterstützung und muss im besten Falle sofort nach Bekanntwerden der eintretenden Arbeitslosigkeit gemeldet werden. Das kann wiederum aber nur maximal 3 Monate vor der Beendigung der Beschäftigung sein.
- Der späteste Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung ist der erste Tag der Beschäftigungslosigkeit, dass heißt, der Tag, an dem Sie nicht mehr arbeiten.
- Die Arbeitslosmeldung muss persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen. Die auszufüllenden Formulare können Sie im Internet herunterladen.
- Die Meldung "arbeitssuchend" ist notwendig, damit Ihnen die Arbeitsagentur bei der Suche nach einer neuen Tätigkeit behilflich sein kann.
- Das Gesetz verpflichtet Sie bei Bekanntwerden (auch Unsicherheit durch Unkenntnis) einer möglichen Arbeitslosigkeit 3 Monate vor Beendigung Ihrer Beschäftigung oder Ausbildung zur Meldung der Arbeitssuche.
- Wissen Sie nichts von einer drohenden Arbeitslosigkeit oder einer Nichtübernahme nach Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach Ihrem letzten Arbeitstag persönlich bei der Arbeitsagentur melden.
- Um die Fristen einzuhalten, besteht auch die Möglichkeit der telefonischen Arbeitssuchmeldung unter der Telefonnummer: 01801-555 111. Trotzdem müssen Sie zeitnah nach der telefonischen Meldung für alle Formalitäten persönlich beim Amt erscheinen.
- Versäumen Sie die Fristen für die Arbeitssuchmeldung, verhängt die Arbeitsagentur eine Sperrfrist von einer Woche auf die Anwartschaft von Arbeitslosengeld.
- Auch bei einer nur in Aussicht gestellten Übernahme nach der Ausbildung oder bei einem gerichtlichen Streit über eine Weiterbeschäftigung müssen Sie sich arbeitssuchend melden.
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