Als Deutscher sind Sie ein EU-Bürger, der in Großbritannien einer selbst gewählten Tätigkeit nachgehen kann. Ihnen stehen die gleichen Rechte wie den Bürgern des Vereinigten Königreiches zu.
Als Deutscher ohne Erlaubnis in England arbeiten
- Ihre Einreise nach England gestaltet sich völlig problemlos. Sie benötigen weder Visum, Einreiseerlaubnis oder spezielle Aufenthaltsgenehmigung.
- Das gilt in gleicher Weise für die Arbeitserlaubnis. Eine Ausnahmeregelung besteht hier für die Isle of Man und Kanalinseln.
- Eine wie in Deutschland anzutreffende gesetzliche Meldepflicht gibt es nicht.
- Sie können auf freiwilliger Basis bei den britischen Behörden nach sechs Monaten Aufenthalt in Großbritannien eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. In dem Falle hätten Sie einen jederzeitigen eindeutigen Nachweis Ihres Aufenthaltsortes.
- Für das Arbeiten und die entsprechende Bezahlung sind anerkannte Abschlüsse nicht unwichtig.
- Möchten Sie einen bestimmten akademischen Abschluss oder eine juristische oder medizinische Qualifikation anerkennen lassen, wenden Sie sich an das britische Bildungsministerium.
Vor Arbeitsbeginn Sprachkenntnisse erwerben oder auffrischen
- Für einen optimalen Start in England benötigen Sie ausreichende Englisch-Kenntnisse. Es kann sinnvoll sein, länger nicht genutzte Sprachkenntnisse in einem Online-Sprachkurs oder einem Kurs einer Sprachschule aufzufrischen. Damit erhalten Sie eine gute sprachliche Sicherheit.
- Um einen Arbeitgeber zu finden, gibt es mehrere Möglichkeiten. Online-Portale und Zeitungen bieten jede Menge Gelegenheiten. Sie können sich auch an örtliche Arbeitsämter (Jobcentres) oder privaten Vermittlungsagenturen (Personnel Consultants) wenden. Beziehen Sie bei Ihrer Jobsuche Zeitarbeitsfirmen mit ein. Auf der britischen Insel hat Zeitarbeit einen wesentlich höheren Stellenwert als in Deutschland.
- Für eine Bewerbung brauchen Sie keine dicke Bewerbungsmappe. Meist reichen ein Anschreiben und ein anti-chronologischer Lebenslauf. Schicken Sie Zeugnisse und Diplome immer nur übersetzt mit. Referenzen machen sich gut. Sorgen Sie dafür, dass genannte Personen auch erreichbar sind.
- Die Auszahlung Ihres Lohnes erfolgt meist monatlich. Bei gering qualifizierten Tätigkeiten erhalten Sie ihn auch wöchentlich ausbezahlt. Seit Oktober 2006 haben auch Sie als Deutscher beim Arbeiten in England einen Anspruch auf einen gesetzlich geregelten altersabhängigen Mindestlohn. Mehr als 48 Stunden darf Ihre Arbeitszeit in der Woche nicht betragen. Vier Wochen können Sie bezahlten Urlaub machen.
Mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit werden Sie sozialversicherungspflichtig. Beim Department for Work and Pensions (Ministerium für Arbeit und Renten) erhalten Sie nach einer Registrierung eine Sozialversicherungsnummer. Diese teilen Sie Ihrem jeweiligen Arbeitgeber mit.
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