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Antwortbrief frankieren - so machen Sie es richtig

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Antwortbriefe müssen meist nicht frankiert werden.
Antwortbriefe müssen meist nicht frankiert werden.
Die meisten Bestellungen werden mittlerweile online oder aber telefonisch erledigt. Es gibt sie aber immer noch: Die gute alte Antwortpostkarte. Banken und Versicherungen verwenden für vertrauliche Daten ebenfalls Antwortbriefe. Ob und wenn ja, wie Sie diese frankieren müssen, erfahren Sie hier.

Was Sie benötigen

  • Briefumschlag mit Aufdruck Werbeantwort
  • Inhalt
  • Kugelschreiber etc.

Bei dem Antwortbrief verhält es sich genauso wie bei der Antwortpostkarte. Deshalb wird im folgenden Text nur noch vom Antwortbrief gesprochen, Gleiches gilt aber auch für die Antwortpostkarte.

Das Besondere am Antwortbrief

  • Antwortbriefe werden häufig beim Katalogversand von Versandhändlern, aber auch bei Anschreiben von Banken, Versicherungen, Katalogen von Versandapotheken (für den Rezeptversand) und anderen Dienstleistern mitgeschickt. Auch Online-Banken sowie viele Bankhäuser vor Ort fragen des Öfteren Daten von Kunden ab, die sie schriftlich eingereicht haben möchten. Auch hier kommt der Antwortbrief zur Anwendung.
  • Auch wenn Sie Briefwahlunterlagen anfordern, bekommen Sie zu diesen Unterlagen einen Antwortbriefumschlag. Zur Wahrung des Brief- und Wahlgeheimnisses dürfen Sie diesen gar nicht frankieren, da dieser sonst auch einen Poststempel erhalten würde. Ihr Aufenthaltsort geht aber die Wahlausschussmitglieder nichts an.  
  • Wenn auf dem Briefumschlag der Aufdruck "Porto übernimmt der Empfänger" steht, müssen Sie diesen Antwortbrief nicht frankieren. Aber auch dann, wenn der Aufdruck "Bitte frankieren, falls Briefmarke zur Hand" auf dem Briefumschlag steht, müssen Sie diesen nicht frankieren. Wer weiß denn, ob Sie wirklich keine Briefmarke zur Hand hatten?
  • Steht auf dem Antwortbrief "Bitte ausreichend frankieren" oder "Bitte mit 55 Cent frankieren", müssen Sie dies trotzdem nicht tun. Die Ware wird Ihnen trotzdem geliefert, da der Händler ja etwas verkaufen möchte.

Wann sollten Sie diesen Brief frankieren?

  • Bei Mitteilungen an Behörden ist es ratsam, die Antwortbriefe zu frankieren, wenn dies gewünscht wird. Ganz besonders dann, wenn Sie etwas von der Behörde möchten. Hier kann es sich um Post ans Finanzamt handeln oder beispielsweise an die Elterngeldstelle oder eine Behörde der Stadt, die ARGE und dergleichen mehr.
  • Wenn Sie an einem Preisausschreiben teilnehmen möchten, bei der Firma aber nichts bestellen, ist es ebenfalls ratsam, den Antwortbrief zu frankieren. Ansonsten können Sie von der Verlosung ausgeschlossen werden. Dies gibt Ihnen aber der jeweilige Händler explizit an.

Antwortbrief mit geringerem Porto frankieren

  • Sie können den Antwortbrief auch mit einem geringeren Porto frankieren. Wenn Sie beispielsweise nur noch eine Automatenbriefmarke von 20 Cent zur Verfügung haben, können Sie diese selbstverständlich auf den Antwortbrief kleben. Den Differenzbetrag zum normalen Porto übernimmt dann der Auftraggeber.
  • Generell ist zu sagen, dass das Porto für eine Werbeantwort (so wird der Antwortbrief von der Deutschen Post bezeichnet) genauso hoch ist wie bei einfachen Briefen.

In den meisten Fällen müssen Sie den Antwortbrief nicht frankieren. Der Kunde möchte schließlich an Sie Produkte verkaufen und wird dann einen Verlust von bis zu 55 Cent hinnehmen. Schließlich möchte er Sie als Kunde behalten.

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